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Urteil rechtskräftig: Betreiber des Sharehosters „uploaded“ muss Geldstrafe in Höhe von 144.000 Euro zahlen!

Das Gericht hat den Betreiber hinsichtlich der großen Vielzahl der über sein System vorgenommenen Up- und Downloads als Mittäter von gewerbsmäßigen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechtsverletzungen verurteilt…: 

Am 8. Oktober 2012 wurde der ehemalige Betreiber des Sharehosters „uploaded“ sowie des Linkboards „DCremix“ aufgrund gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. In der vergangenen Woche wurde das Urteil nun auch hin¬sichtlich der Tagessatzhöhe rechtskräftig, nachdem die Berufungsverhandlung wegen Zurücknahme der Be¬ru¬fung abgesetzt wurde. Die Strafe beläuft sich damit auf insgesamt 144.000 Euro. Die Strafanzeige war bereits im Jahr 2007 von vier großen Musikfirmen gestellt worden.
 

Der Strafrichter ging in der Urteilsbegründung (AZ 1111 Cs 404 Js 445 38/07) aufgrund eines „sichtbaren luxuriösen Lebensstils des Angeklagten“ von einem monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von mindestens 12.000 Euro aus. Der Verfahrensakte sei zu entnehmen, dass der Angeklagte in der Vergangenheit immense Einnahmen durch Internetplattformen verdient hatte – dazu wurden in der Hauptverhandlung unter anderem Fotos, die den Facebook-Auftritt des Angeklagten sowie sein Fahrzeug – einen Lamborghini – zeigen, in Augenschein genommen.
 

Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie: „Das Verfahren offenbart einmal mehr, dass sich hinter Internetdiensten, die den Zugang zu kostenfreiem urheberrechtlich geschützten Material ermöglichen, nicht selten Kriminelle verstecken, die sich auf Kosten der Kreativen und ihrer Partner bereichern. Wir begrüßen es, dass der Richter in der ersten Instanz ein eindeutiges Urteil gesprochen hat, das jetzt rechtskräftig geworden ist.“ Leider gelänge es nur in den wenigsten Fällen, die Hintermänner ähnlicher Sharehoster oder Linksammlungen, auf denen im großen Stil Urheberrechtsverletzungen passieren, zu identifizieren, zumal diese oftmals im Ausland verortet seien. Hier fordere die Musikindustrie seit vielen Jahren eine intensivierte internationale Kooperation bei der Strafverfolgung sowie eine bessere Ausstattung und Vernetzung der Ermittlungsbehörden.
 

Trotz der Verurteilung des ehemaligen Betreibers des Sharehosters ist „uploaded“ heute weiterhin am Markt aktiv. Über die Plattform wird auch heute noch eine Vielzahl von Rechtsverletzungen ermöglicht. Neben der Notwendigkeit, bessere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu schaffen, zeige dies, wie wichtig es sei, auch bei der Hostprovider-Haftung anzusetzen, wie Drücke weiter ausführte: „Um illegale Quellen trocken zu legen, müssen künftig Geschäftsmodelle, bei denen die rechtswidrige Zugänglichmachung bzw. die Bereitstellung von Inhalten im Vordergrund steht, stärker in die Haftung genommen werden.“
 

Der verurteilte Betreiber betrieb in der Zeit zwischen Juli 2005 und Januar 2008 den Sharehosting-Dienst „uploaded“ sowie das Link-Board „DCremix“. Die letztgenannte Internetseite wies im Jahr 2007 ca. 80.000 Mitglieder auf, der Sharehoster hatte nach den Angaben des Betreibers im selben Jahr pro Tag 400.000 Zugriffe. Nutzer des Link-Boards „DCremix“ wurden durch schriftliche Einträge auf der Internetseite dazu angehalten, Uploads über den Sharehosting-Dienst „uploaded“ vorzunehmen. Der Betreiber erzielte durch die Schaltung von Werbung sowie das Angebot kostenpflichtiger Zusatzleistungen – sog. „Premium-Accounts“ – Gewinne in erheblicher Höhe.
 

Das Gericht hat den Betreiber hinsichtlich der großen Vielzahl der über sein System vorgenommenen Up- und Downloads als Mittäter von gewerbsmäßigen Urheber- bzw. Leistungsschutzrechtsverletzungen verurteilt.

www.musikindustrie.de

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