smago! INFORMIERT
Aus gegebenem Anlass: Was ist eigentlich eine Gegendarstellung…?

Denn ganz offensichtlich weiß das nicht JEDE(r)…: 

Eine Gegendarstellung ist eine eigene Darstellung eines Sachverhalts, über den zuvor in einem Medium berichtet worden war, durch den Betroffenen selbst. Die Gegendarstellung ist damit ein Begriff des Presserechts. Wer von einem Bericht über seine Person oder Organisation betroffen ist, soll sich im selben Medium an vergleichbarer Stelle und in vergleichbarer Aufmachung kostenlos artikulieren, beziehungsweise etwas richtigstellen dürfen. Das Recht zur Gegendarstellung ist gegründet auf § 11 des Reichspressegesetzes (RPG) von 1874 und ist heute in den Pressegesetzen der Länder geregelt. (Quelle Wikipedia)

 

Der Gegendarstellungsanspruch hat also nur eine einzige Grundlage. Er soll dem Betroffenen, der in der Regel nicht über ein Pressemedium verfügt, die Möglichkeit an die Hand geben sich zu äußern. Ganz nach dem Grundsatz „audiatur et altera pars“ – auch der andere Teil soll gehört werden. Jede Person, aber auch jede Institution (Firma, Verein etc.) hat das Recht diese Gegendarstellung kostenlos zu verlangen, wenn sie von einem Artikel oder anderen Äußerung, die eine Tatsachenbehauptung verbreitet, betroffen ist. Insofern darf auch bei der Gegendarstellung nur mit Tatsachenbehauptungen entgegnet werden. Entscheidend ist hierbei aber, dass diese Behauptungen unabhängig von ihrer Wahrheit oder dem Wahrheitsgehalt abgedruckt werden müssen. Einer Prüfung werden die jeweiligen Entgegnungen nicht unterzogen. Diese Prüfung kann dann gegebenenfalls an anderer Stelle – meistens vor den Pressekammern der Landgerichte – der Wahrheitsfindung unterzogen werden. Eine Gegendarstellung ist – entgegen einer Richtigstellung oder eines Widerrufs – nur ein presserechtliches Instrument des Gehörs, aber nicht der Wahrheit.

smago!

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