"EUROVISION SONG CONTEST 2015"
Anforderungsprofil an mögliche Austragungsstätten!

Die Grundvoraussetzungen betreffend zeitlicher Verfügbarkeit, baulicher Mindestvoraussetzungen, Statik, Klimatisierung, benötigter Zusatzflächen, Erscheinungsbild sowie Infrastruktur wurden präzisiert…: 

Bereits am Tag nach dem Sieg von Conchita Wurst beim "Eurovision Song Contest" meldeten sich die ersten Interessenten für den Austragungsort des "ESC 2015" in Österreich. Mittlerweile sind beim ORF Bewerbungen aus fast allen Bundesländern eingelangt. Heute wurde an die potenziellen Veranstaltungsstätten ein detailliertes Anforderungsprofil verschickt, in dem die Grundvoraussetzungen betreffend zeitlicher Verfügbarkeit, baulicher Mindestvoraussetzungen, Statik, Klimatisierung, benötigter Zusatzflächen, Erscheinungsbild sowie Infrastruktur – von den Produktionsräumlichkeiten über das Pressezentrum bis hin zum Akkreditierungszentrum – präzisiert werden.

Über die im Anforderungsprofil festgehaltenen Mindestbedingungen hinaus gibt es eine Reihe weiterer Anforderungen an die Location, die die endgültige Entscheidung für einen Veranstaltungsort positiv beeinflussen werden. Dazu zählen beispielsweise Hotelkapazitäten, (Flug-)Verkehrsanbindung und weitere logistische Parameter. Richtwerte dazu wurden den bisherigen Interessenten ebenso mitgeteilt wie relevante Erfahrungswerte zu Umwegrentabilität und Werbewert des ESC. Diese Informationen sowie das gesamte Anforderungsprofil sind HIER abrufbar.

 

Zwtl.:Die wichtigsten Eckdaten aus dem Anforderungsprofil

 

Zeitraum/Termine/Exklusivität: Die Austragungsstätte muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen vor dem Finale sowie für zwei Begehungstermine (Jänner und März) exklusiv zur Verfügung stehen.

 

Bauliche Mindestanforderungen für den Showbereich: Die Veranstaltungsstätte muss überdacht, schall-, lichtgedämmt und klimatisiert sein und ein Fassungsvermögen von ca. 10.000 Personen nach Einbau der erforderlichen Bühnen- und Technikbereiche haben. Die Mindestraumhöhe beträgt ca. 15 Meter. Außerdem muss ein "Green Room" für ca. 300 Personen (Künstler und Delegationen) entweder in der Halle oder in ihrer unmittelbaren Nähe untergebracht werden können.

 

Optisches Erscheinungsbild/Werbeverbot: An der Veranstaltungsstätte dürfen weder außen noch innen Sponsoren-Logos, Markennamen oder Markenzeichen angebracht sein. Sie muss mit einem neutralen Namen angeboten werden, der nicht mit einem Firmennamen, Produkt oder ähnlichem in Verbindung steht. Die Verantwortlichen der Location müssen für den Zeitraum einer angemessenen Gestaltung (innen und außen) zustimmen und den ORF bestmöglich bei der Umsetzung unterstützen.

 

Infrastruktur der Veranstaltungsstätte: Zusatzflächen sind in der Größe von etwa 6.000 m2 für den Backstagebereich (Catering, Garderoben, Schminkräume, Viewing Room, Kommentatorenkabinen) in der Größe von ca. 4.000 m2 für das Pressezentrum für rund 1.500 internationale JournalistInnen, sowie in ausreichender Größe für ein Akkreditierungszentrum nötig. Außerdem muss eine Räumlichkeit für die Bewirtung der Sponsoren mit einer Kapazität von rund 1.000 Gästen zur Verfügung stehen.

 

Interessenten werden um Übermittlung eines ersten Umsetzungskonzeptes bis 13. Juni 2014 ersucht.

ORF (Textvorlage)
http://www.eurovision.tv
http://www.eurovision.de

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