KRAFTWERK vs. MOSES PELHAM
"Metall auf Metall": BVMI begrüßt BGH-Vorlage an EuGH!

“Die Vorlage vor dem EuGH wird hoffentlich bald zu Rechtssicherheit bei der Samplingnutzung führen!” 

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), das Verfahren im Fall „Metall auf Metall“ auszusetzen und dem Europäischen Gerichtshof „Fragen zu einer Verletzung der Rechte des Tonträgerherstellers durch Sampling“ vorzulegen. Die Fragestellungen betreffen konkret die Auslegung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft sowie der Richtlinie 2006/115/EG zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums.
 
Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Nach 20 Jahren kommt der Fall ‚Metall auf Metall‘ nun dort an, wo er sicherlich schon früher gut aufgehoben gewesen wäre, nämlich vor dem EuGH. Gerade im digitalen Lizenzgeschäft ist Rechtssicherheit von entscheidender Bedeutung. Die komplexen Fragen zur Auslegung der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG und der Vermiet- und Verleih-Richtlinie 2006/115/EG, die nun dem EuGH vorgelegt worden sind, zeigen, dass der BGH diese Relevanz gerade auch im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Kunstfreiheit und urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützten Exklusivrechten erkannt hat. Es bleibt spannend, welche Antworten der Europäische Gerichtshof auf diese für die Branche sehr wichtigen Fragen gibt.“

Der BVMI hat sich während der vergangenen Jahre immer wieder klar gegen eine erlaubnisfreie Nutzung einzelner Klangpartikel im Rahmen des Samplings ausgesprochen, weil diese die Gefahr birgt, dass die Urheber- und Leistungsschutzrechte der Kreativen und ihrer Partner noch weiter ausgehöhlt werden. Wo die Übernahme kurzer Klangsequenzen klar als solche erkennbar ist oder womöglich sogar bewusst mit dieser Absicht geschieht, sollte sie ohne Zustimmung der Rechtinhaber auch weiterhin unzulässig sein. Als legale Möglichkeit für Kreative, bestimmt Tonsequenzen in eigenen Produktionen zu verwenden, bleibt auch weiterhin das Nachspielen solcher Tonfolgen bestehen sowie das branchenübliche und etablierte Verfahren des „Source-Clearing“, in dem sich Rechteinhaber die entsprechenden Rechte lizenzieren lassen können.

Bundesverband Musikindustrie e.V. (Textvorlage)

http://www.kraftwerk.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

15 + = 25

Diese Webseite benutzt Cookies. Aktuell sind Cookies, die nicht essentiell für den Betrieb dieser Seite nötig sind, blockiert. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind nur auf essentielle Cookies eingestellt. Um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. essentielle Cookies: PHP Session - Dieses Cookie ist nötig für die Funktion der Seite um wichtige Informationen an folgende Seiten weiterzugeben. nicht essentielle Cookies - Der Seitenbetreiber hat diese Cookies genehmigt, Sie sind sie jedoch deaktiviert: YOUTUBE-Videos - Beim Einblenden der Youtube-Videos werden Cookies von Youtube/Google als auch deren Partner eingebunden. Youtube und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Videos und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de näher beschrieben wird. Spotify-Playlist - Beim Einblenden der Spotify Playliste werden Cookies von Spotify als auch deren Partner eingebunden. Spotify und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Playlist und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf spotify.de näher beschrieben wird.

Schließen