OTTFRIED FISCHER
Stellungnahme zur Revisionsentscheidung des OLG München!

Ottfried Fischer selbst schreibt…: 

In dem Strafverfahren gegen einen BILD-Redakteur hat das OLG München die von mir als Nebenkläger vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass der Erwerb und die Verwendung rechtswidriger Aufnahmen aus der Intimsphäre anderer Menschen strafbar ist – und zwar auch dann, wenn dies unter dem Deckmantel der Pressefreiheit geschieht.

Das Gericht hat deshalb den vorangegangenen Freispruch in Bezug auf den Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen aufgehoben und das Strafverfahren erneut an das Landgericht München I verwiesen; den Vorwurf der Nötigung hielt das Gericht nicht für ausreichend sicher nachgewiesen.

Nach dieser Revisionsentscheidung bin ich zuversichtlich, dass der angeklagte BILD-Redakteur angemessen bestraft werden wird. Davon unabhängig bin ich mir sicher, dass Redakteure der BILD-Zeitung es sich zukünftig zweimal überlegen werden, bevor sie mehrere tausend Euro an kriminelle Erpresser zahlen, um heimlich aufgenommene Schmuddel-filmchen zu erwerben.

München, den 26. März 2014

Ottfried Fischer

ZUR FACEBOOK-SEITE VON OTTFRIED FISCHER…:

Facebook-Seite von Ottfried Fischer (Textvorlage)

http://www.ottfried-fischer.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

44 − = 34

Diese Webseite benutzt Cookies. Aktuell sind Cookies, die nicht essentiell für den Betrieb dieser Seite nötig sind, blockiert. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind nur auf essentielle Cookies eingestellt. Um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. essentielle Cookies: PHP Session - Dieses Cookie ist nötig für die Funktion der Seite um wichtige Informationen an folgende Seiten weiterzugeben. nicht essentielle Cookies - Der Seitenbetreiber hat diese Cookies genehmigt, Sie sind sie jedoch deaktiviert: YOUTUBE-Videos - Beim Einblenden der Youtube-Videos werden Cookies von Youtube/Google als auch deren Partner eingebunden. Youtube und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Videos und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de näher beschrieben wird. Spotify-Playlist - Beim Einblenden der Spotify Playliste werden Cookies von Spotify als auch deren Partner eingebunden. Spotify und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Playlist und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf spotify.de näher beschrieben wird.

Schließen