OTTFRIED FISCHER
Stellungnahme zur Revisionsentscheidung des OLG München!
Ottfried Fischer selbst schreibt…:
In dem Strafverfahren gegen einen BILD-Redakteur hat das OLG München die von mir als Nebenkläger vertretene Rechtsauffassung bestätigt, dass der Erwerb und die Verwendung rechtswidriger Aufnahmen aus der Intimsphäre anderer Menschen strafbar ist – und zwar auch dann, wenn dies unter dem Deckmantel der Pressefreiheit geschieht.
Das Gericht hat deshalb den vorangegangenen Freispruch in Bezug auf den Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen aufgehoben und das Strafverfahren erneut an das Landgericht München I verwiesen; den Vorwurf der Nötigung hielt das Gericht nicht für ausreichend sicher nachgewiesen.
Nach dieser Revisionsentscheidung bin ich zuversichtlich, dass der angeklagte BILD-Redakteur angemessen bestraft werden wird. Davon unabhängig bin ich mir sicher, dass Redakteure der BILD-Zeitung es sich zukünftig zweimal überlegen werden, bevor sie mehrere tausend Euro an kriminelle Erpresser zahlen, um heimlich aufgenommene Schmuddel-filmchen zu erwerben.
München, den 26. März 2014
Ottfried Fischer
ZUR FACEBOOK-SEITE VON OTTFRIED FISCHER…:
Facebook-Seite von Ottfried Fischer (Textvorlage)
http://www.ottfried-fischer.de/