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BVMI-Kommentar zum aktuellen Rapidshare-Urteil des BGH:

“Ein jahrelanges Versteckspiel neigt sich dem Ende zu”! 

Am 15. August 2013 hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall GEMA gegen Rapidshare entschieden, dass einem File-Hosting-Dienst „eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen“ zuzumuten ist, sofern er „durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub leistet“. In der Veröffentlichung der Entscheidungsgründe hat der BGH dieses Urteil heute konkretisiert und bestätigt, dass die Beklagte, also Rapidshare, die Gefahr einer urheberrechtsverletzenden Nutzung ihres Dienstes durch eigene Maßnahmen gefördert hat – und demnach nicht nur verpflichtet ist, urheberrechtlich geschützte Werke ihrer Nutzer nach Aufforderung zu löschen, sondern darüber hinaus fortlaufend alle einschlägigen Linksammlungen daraufhin zu überprüfen, ob sie Links auf Dateien mit den entsprechenden Musikwerken enthalten, die auf den Servern der Beklagten gespeichert sind.

Dazu Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie: „Die BGH-Entscheidung markiert ein richtungsweisendes Urteil in der Debatte um die Hostproviderhaftung. Rapidshare und andere File-Hosting-Dienste, deren Geschäftsmodelle zum Beispiel durch anonyme Nutzung oder den Verkauf von Premium-Accounts, die zum massenhaften Up- und Download urheberrechtlich geschützter Werke animieren, sind fortan dazu verpflichtet, ihre Server nach einmaliger Aufforderung in eigener Regie auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen – und zwar auch mit Blick auf externe Linklisten.“ In der Vergangenheit waren im Rahmen des Notice and Take Down-Prinzips Inhalte von den Servern zwar gelöscht worden, durch erneutes Uploaden dergleichen Inhalte erreichen die Anfragen an die Hostprovider aber zum Teil absurde Ausmaße. Die Kosten für dieses aufwendige Verfahren hatten bislang die Rechteinhaber zu tragen. „Mit der aktuellen Entscheidung neigt sich nunmehr ein jahreslanges Versteckspiel, an dem sich auch die Politik beteiligt hat,  endlich dem Ende zu. Hostprovider zählen mit ihren illegalen Nutzungsmöglichkeiten zu den maßgeblichen Bedrohungen beim Aufbau eines funktionierenden Digitalmarkts. Leider hat es die Politik bislang versäumt, hier klare Regelungen für einen fairen Markt im Netz zu schaffen. Nur deshalb mussten die Rechteinhaber einmal mehr über Jahre den Gang durch die Instanzen antreten“, so Drücke weiter.

www.musikindustrie.de
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