MARKUS KRAMPE
Landgericht Köln verbietet rechtswidrige Verdachtsberichterstattung über Markus Krampe!

Künstlermanager geht mit HÖCKER erfolgreich gegen Berichterstattung auf intouch.wunderweib.de vor!

 

 

Die zur Bauer Verlagsgruppe gehörende Internetseite „intouch.wunderweib.de“ hat neulich erst zwei Rügen des Presserats wegen schwerwiegender Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht kassiert, vgl. https://meedia.de/…/presserat-ruegt-u-a-bild-zeit-und…/. Im vorliegenden Fall verletzt die Klatsch-Redaktion erneut grob ihre Sorgfaltspflicht. Unter dem Titel „Michelle: Böses Erwachen! Sie hat schon wieder den falschen Mann an ihrer Seite“ berichtet intouch.wunderweib über Ermittlungen gegen die bekannte Schlagersängerin Michelle, in denen es um angebliche Steuerverfehlungen aus dem Zeitraum 2018 bis 2020 gehen soll. Hier gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Das Unternehmen des HÖCKER-Mandanten Krampe ist seit 2021 das exklusive Künstlermanagement der Künstlerin.

Im Bericht wird nun durch mehrere üble Formulierungen der Verdacht erweckt, die Ermittlungen gegen Michelle könnten auf eine schlechte Beratungsleistung Krampes zurückzuführen sein. Darüber hinaus erweckt der Bericht den weiteren Verdacht, Krampe habe auch einen früher von ihm betreuten Künstler entsprechend falsch beraten. Das Landgericht hat die Verdachts-Formulierungen mit einstweiliger Verfügung vom 15.12.2022 (in Zustellung, nicht rechtkräftig) verboten und bestätigt, dass es beiden Vorwürfen an einer hinreichenden Beweisgrundlage fehlt. Außerdem ist die gebotene Konfrontation im Vorfeld der Berichterstattung unterblieben. Krampe erhielt keine Gelegenheit zur Stellungnahme. Folglich verletzt der Verdachtsbericht den HÖCKER-Mandanten und sein Unternehmen rechtswidrig in ihren Persönlichkeitsrechten.

 

 

Rechtsanwalt Dr. Marcel Leeser: „Auch Klatsch-Berichte haben ihre Grenzen. Sie bewegen sich nicht im rechtsfreien Raum. Wer einen Verdacht erhebt, muss den Betroffenen vorher anhören. Einen absurden Quatsch-Verdacht wie hier darf man erst gar nicht erheben. Die Bauer Verlagsgruppe, die an der Wahrheit offenbar weniger interessiert ist als an Klickzahlen, lernt es wohl nie. Wichtig ist und bleibt, dass Opfer solcher rechtswidrigen Berichte wie Markus Krampe sich konsequent hiergegen wehren.“

 

Rechtsanwalt Dr. René Rosenau: „Mit dem Ergebnis sind wir sehr zufrieden. Für seine Entscheidung hat das Landgericht Köln nicht einmal 24 Stunden gebraucht.“

Vincent Gross (l.) überreicht Markus Krampe den smago! Award

Foto-Credit: Astrid van der Haegen

Textquelle: HÖCKER Rechtsanwälte PartGmbB (Textvorlage)

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