"ECHO 2018"
Stellungnahme(n) des Bundesverbandes Musikindustrie zum "ECHO"!
Man versucht sich mit Worten wie “Der ECHO war seit seiner Entstehung ein Publikumspreis, das war stets die DNA des ECHO” herauszureden …:
„Wenn im Zuge der aktuellen Diskussion Künstler entscheiden, ihren ECHO zurückzugeben, bedauern wir das zutiefst, müssen diese Entscheidung aber natürlich respektieren. Wir hoffen, dass die Künstler trotzdem die Debatte mit uns weiter führen, in der es um mehr als um diesen Musikpreis geht.
Der Bundesverband Musikindustrie lehnt als Verband und als Veranstalter des ECHO jede Art von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Gewaltverherrlichung ab. Die Art und Weise der öffentlichen Befassung mit der Auszeichnung des Albums JBG3 von Kollegah & Farid Bang führte zu einer Welle der Betroffenheit, die uns sehr bestürzt und die den Preis überhöht und zugleich überfordert.
Der ECHO war seit seiner Entstehung ein Publikumspreis, das war stets die DNA des ECHO. Er unterschied sich insofern deutlich vom ECHO JAZZ und ECHO KLASSIK, die im Gegensatz zum ECHO nicht auf Verkaufszahlen basieren sondern bei denen jeweils eine 11- bzw. 12-köpfige Jury aus den beim Bundesverband Musikindustrie eingegangenen Bewerbungen die Nominierten bzw. Preisträger ermittelt. Beim ECHO kamen bisher die in den Charts erfolgreichsten Produktionen automatisch auf die Shortlist und wurden dadurch in der jeweiligen Kategorie nominiert. Im nächsten Schritt konnten die Fachjury-Mitglieder aus den Nominierten ihren Favoriten wählen. Chartspositionen und Fachjurystimmen wurden gleichberechtigt addiert und so der Gewinner ermittelt. In Zweifelsfällen konnte der Vorstand des BVMI den unabhängigen ECHO-Beirat einschalten. Das bisherige Prozedere wurde für den ECHO 2018 unter dem Link echocalling-facts.echopop.de ausführlich erläutert.
Dieses Grundprinzip des ECHO sowie alle mit der Nominierung und Preisvergabe zusammenhängenden Mechanismen werden wir nach den Erfahrungen aus diesem Jahr, die uns getroffen und erschüttert haben, in allen Details umfassend analysieren, entsprechende Konsequenzen daraus ziehen und ein neues, solides Fundament schaffen.
Der Bundesverband Musikindustrie wird neben der grundsätzlichen Überarbeitung des ECHO die vom ECHO-Beirat angeregte Diskussion um die Kunstfreiheit und ihre Grenzen mit den verschiedenen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Branche weiterführen. Gefragt sind Künstler, Labels, Handelspartner, Journalisten, Politiker, Eltern, Lehrer, Fans und jeder einzelne Bürger. Die mediale Befassung und die Vielfalt der Betroffenheit hat auf besondere Weise verdeutlicht, wie tief das Thema gesellschaftlich sitzt und wie wichtig die ehrliche Auseinandersetzung damit ist, die über Schlagzeilen hinausgeht."
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DR. FLORIAN DRÜCKE, VORSTANDSVORSITZENDER DES DES BUNDESVERBANDES MUSIKINDUSTRIE (BVMI)
15.04.2018
„Der Publikumspreis ECHO ist – bis auf ausgewählte Kategorien, wie beispielsweise das Lebenswerk und der Preis für soziales Engagement – das Ergebnis von Verkäufen und einer darauf folgenden Juryabstimmung. In strittigen Themen rufen wir den unabhängigen ECHO-Beirat an, der sich im aktuellen Fall mehrheitlich gegen einen Ausschluss entschieden hat.
Im Zuge der aktuellen Debatte mussten wir erkennen, dass wir uns in einem Umfeld wiederfinden, das den Preis in ein falsches Licht rückt. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir möchten an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen, dass auch wir als Verband und Veranstalter des ECHO jede Art von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Gewaltverherrlichung ablehnen. Die Art und Weise der öffentlichen Befassung mit der Auszeichnung des Albums führte zu einer Welle der Betroffenheit, die uns sehr bestürzt und die den Preis überhöht und zugleich überfordert.
Als Konsequenz daraus wird der Preis auf Entscheidung des Vorstandes vom heutigen Tag nun überarbeitet werden, was die umfassende Analyse und die Erneuerung der mit der Nominierung und Preisvergabe zusammenhängenden Mechanismen einschließt.
Davon ungeachtet wird der Verband die vom ECHO-Beirat angeregte Diskussion um die Kunstfreiheit und ihre Grenzen mit den verschiedenen Beteiligten innerhalb und außerhalb der Branche, ganz gleich ob Künstler, Label, Handelspartner, Journalisten, Politiker, Eltern, Lehrer, Fans oder aber Ausrichter eines Preises, wie angekündigt weiterführen. Dies in der Überzeugung, dass die mediale Befassung und die Vielfalt der Betroffenheit auf besondere Weise verdeutlicht hat, wie tief das Thema gesellschaftlich sitzt."
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ERKLÄRUNG DES BVMI ZUM AUFTRITT VON KOLLEGAH & FARID BANG BEIM ECHO
12.04.2018
Die Diskussion um Kollegah & Farid Bang und die Nominierung mit ‚JBG3‘ hat eine Dimension erreicht, die so nicht vorherzusehen war. Die Entscheidung des ECHO-Beirats als unabhängiges Gremium, sie nicht von der ECHO-Nominierung auszuschließen, war eine mehrheitliche Entscheidung im Sinne der Kunstfreiheit, aber ganz deutlich verknüpft mit klarer Missbilligung der Sprache und der in dem Song getroffenen Aussagen sowie mit dem Appell, dieses Thema auf breiter gesellschaftlicher Front öffentlich zu diskutieren. Sowohl der Beirat als auch wir wollen uns aktiv an der Gestaltung dieser Debatte beteiligen.
In den zahlreichen Gesprächen und Diskussionen der letzten zwei Wochen ist klar geworden, inwiefern die Verantwortung auch für einen provokanten Umgang mit Kunstfreiheit jeweils bei den Kreativen und ihren Partnern liegt. Das ist insofern ein Appell an die Branche, in Zukunft noch mehr darauf zu achten und noch genauer hinzuschauen, welche Inhalte die Texte veröffentlichter Künstler haben.
Kollegah & Farid Bang treten als zwei außerordentlich erfolgreiche Repräsentanten des Genres HipHop auf, das seit über einem Jahrzehnt von sehr vielen Menschen hierzulande gehört wird. Das ist der Grund, weshalb sie im Vorfeld für einen Auftritt angefragt wurden und nun live performen werden. Wir als Gesellschaft sollten nun hinschauen und uns damit auseinandersetzen, anstatt schlicht auf Ausgrenzung zu setzen. Wir sehen doch, dass wir über ein weitaus größeres, gesellschaftliches Thema sprechen als über einen Musikpreis.
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BEIRATS-ENTSCHEIDUNG
ZUR DISKUSSION UM DAS ALBUM "JGB3" VON KOLLEGAH & FARID BANG SOWIE ZUM BESCHLUSS DES ECHO-BEIRATS
06.04.2018
Verbale Provokationen sind ein Wesensmerkmal des Genres Battle-Rap und unterliegen, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, der künstlerischen Freiheit. Die jeweiligen Songs kann und soll man selbstverständlich kritisch hinterfragen. Denn dazu ist Kunst schließlich auch da: Gesellschaft zu provozieren und ihr einen Spiegel vorzuhalten. Und natürlich gibt es immer wieder Zweifelsfälle, in denen die Grenzen der künstlerischen Freiheit möglicherweise überschritten werden.
Für die Prüfung solcher Zweifelsfälle hat der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie vor einigen Jahren den ECHO-Beirat ins Leben gerufen, der vom Vorstand eingeschaltet werden kann. Als ein von der Branche unabhängiges Gremium beurteilt der ECHO-Beirat – unter Abwägung der künstlerischen Freiheit – die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen und entscheidet, ob ein Künstler mit dem zur Diskussion stehenden Produkt von der Nominierung ausgeschlossen werden soll.
Nach sorgfältiger Befassung mit dem Gesamtprodukt „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang hat der ECHO-Beirat mehrheitlich entschieden, dass im Song „0815“ der Bonus-EP „§ 185“ die künstlerische Freiheit nicht so wesentlich übertreten wird, dass ein Ausschluss gerechtfertigt wäre – auch, wenn es sich um einen Grenzfall handelt.
Das Album bleibt somit für den ECHO nominiert. Daneben wird auch ein Live-Auftritt der beiden sehr erfolgreichen Künstler stattfinden.
Wolfgang Börnsen, Sprecher des ECHO-Beirats:
„Bei der Nominierung der Künstler ‚Kollegah & Farid Bang‘ mit dem Album ‚Jung Brutal Gutaussehend 3‘ für den ECHO handelt es sich um einen absoluten Grenzfall zwischen Meinungs- und Kunstfreiheit und anderen elementaren Grundrechten. Wir stellen fest, dass dieses Album nicht auf dem Index der Bundesprüfstelle steht, schließen aber nicht aus, dass es noch eine behördliche Befassung geben sollte. Die Wortwahl einiger Texte, wie bei dem Titel ‚0815‘ auf der Beilage-EP ‚§ 185‘, ist provozierend, respektlos und voller Gewalt. Sie als Stilmittel des Battle-Raps zu verharmlosen, lehnen wir ab und möchten an dieser Stelle unsere deutliche Missbilligung gegenüber der Sprache und den getroffenen Aussagen unterstreichen.
Nach intensiver und teilweise kontroverser Diskussion sind wir dennoch mehrheitlich zu dem Ergebnis gekommen, dass ein formaler Ausschluss nicht der richtige Weg ist. Wir nehmen wahr, dass nicht nur in der Musik, sondern auch in anderen Bereichen der Kultur, wie in Film, Theater und Malerei, eklatante Tabubrüche zunehmend zu den Merkmalen der Kunstfreiheit gehören. Auch sehen wir, dass Hass und Gewalt im gesamten medialen Umfeld zunehmen. Wir halten diese aktuelle Entwicklung in unserer Gesellschaft für bedenklich und falsch und beobachten mit großer Sorge die Aufwärtsspirale, die sich auch in der verbalen Missachtung von Gesetzen ausdrückt. Deshalb appellieren wir an die politisch wie gesellschaftlich Verantwortlichen in unserem Land, eine ernsthafte Debatte über die Bedeutung und den Deutungsrahmen der Kunst- und Meinungsfreiheit zu führen. Es gilt, über alle Medienformen hinweg eine Institution zu bestimmen, die eine Plattform zur Auseinandersetzung mit diesem Thema schafft. Die Problematik, die an diesem Fall deutlich wird, reicht weit über den Musikpreis ECHO hinaus. Es ist eine Debatte, die die gesamte Gesellschaft betrifft. Wir sind bereit, uns aktiv an dieser Auseinandersetzung zu beteiligen.
Den Ausschluss des Albums ‚JBG3‘ von einer etwaigen Zuerkennung eines Preises empfiehlt der Beirat jedoch mehrheitlich nicht.“
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI:
„Meinungs- und Kunstfreiheit sind zentrale gesellschaftliche Errungenschaften. Ihr Schutz ist deshalb von höchster Bedeutung. Es gibt jedoch Fälle, die nicht von diesen Freiheiten gedeckt sind. Um solche Fälle in einem kompetenten Gremium zu diskutieren, haben wir seinerzeit für den ECHO einen unabhängigen Beirat ins Leben gerufen. Mit Blick auf ‚JBG3‘ hat sich dieser nicht für einen Ausschluss von der Nominierung entschieden. Wir respektieren die Entscheidung, auch wenn die Sprache dieses Albums nicht unsere ist und wir Verständnis dafür haben, dass es viel Betroffenheit gibt. Es sollte dabei allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass der ECHO ein Preis ist, der auf Verkaufszahlen basiert. Die aktuelle Diskussion entzündet sich insofern am wirtschaftlichen Erfolg eines Produkts, also an der Wirkung und nicht an der Ursache. Es kann aber nicht Aufgabe eines Wirtschaftsverbandes sein, freiverkäufliche Produkte im Nachhinein zu be- oder entwerten. Wir folgen der Anregung des Beirats, uns an einer ernsthaften Debatte über den Wert und die Grenzen von Kunst- und Meinungsfreiheit zu beteiligen, damit dieses wichtige Thema nicht nur in einer zunehmend affektgetriebenen Medienwelt rund um den ECHO diskutiert wird.“
Entscheidend ist aus Sicht des BVMI, angesichts der immer zahlreicher werdenden medialen Flächen für Inhalte und Botschaften aller Art, die generelle Befähigung jedes Einzelnen, diese Inhalte zu bewerten und einzuordnen. Wer in der Lage ist zu abstrahieren und zu verstehen, wo eine zugespitzte Darstellung Teil der Sprache, der Ikonographie eines bestimmten Genres ist, der kann das auch dechiffrieren.
Einer Gesellschaft, die sich ihre Freiheit und ihre Vielfalt erhalten möchte, bleibt nichts anderes übrig, als sich immer wieder auch selbst in der Wahrnehmung zu schulen. Solange beispielsweise eine bestimmte Musik den persönlichen Geschmack vieler trifft, wird sie ihren Weg zu den Fans finden und sich verkaufen. Der BVMI ist jedoch nicht in der Rolle, auf Basis von persönlichem Geschmack, einer in einigen Fällen sicher berechtigten persönlichen Betroffenheit oder durch eine eigene inhaltliche Bewertung darüber zu entscheiden, was sein darf und was nicht. Das ist letztlich der Bundesprüfstelle zum einen und den Gerichten zum anderen vorbehalten.
Q&A-SPECIAL: KOLLEGAH & FARID BANG
[13.04.2018]
Warum durften Kollegah & Farid Bang auftreten?
Wir hatten gestern vor Beginn der Sendung bereits ein umfassendes Statement dazu veröffentlicht. Kollegah & Farid Bang waren als zwei sehr erfolgreiche Repräsentanten des Genres HipHop vor Beginn der jetzigen Debatte angefragt worden und wir haben uns nach Rücksprache mit unseren Partnern und nachdem die Einschätzung des Beirats vorlag dazu entschieden, den Auftritt stattfinden zu lassen. Die Debatte muss fortgeführt werden, darf aber nicht auf einen Musikpreis reduziert werden. Die Debatte betrifft die gesamte Gesellschaft, und sie ist definitiv nicht geeignet für eine Reduzierung auf BILD-Schlagzeilen. Wir haben in unserem Statement gestern alle Branchenbeteiligten appelliert, in Zukunft noch mehr darauf zu achten und noch genauer hinzuschauen, welche Inhalte veröffentlicht werden.
Wie kam es zu dem Preis? Warum wurden sie ausgezeichnet?
Die Preisvergabe resultiert zu gleichen Anteilen aus den Chartsplatzierungen und dem Juryvoting. Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: http://echocalling-facts.echopop.de/
Wie fanden Sie die Entscheidung der ECHO-Jury, dass Kollegah und Farid Bang gestern einen Preis erhielten?
Die Preisträger resultieren aus Chartsplatzierungen und dem Juryvoting. Unser Korrektiv in strittigen Fragen ist hier nicht unsere Bewertung, sondern der ECHO-Beirat, dessen Position wir hinreichend kommuniziert und kommentiert haben.
Sind der ECHO und der BVMI glücklich über die Entscheidung der Jury? Besonders in Hinblick auf das historische Datum des Holocaust-Gedenktages?
Der Verleihungstermin steht Monate im Voraus fest. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte ist es natürlich sehr unglücklich, dass die Verleihung auf diesen besonderen Gedenktag gefallen ist.
Wie bewerten Sie im Nachhinein Ihre Entscheidung, den Auftritt stattfinden zu lassen?
Den Auftritt kann und sollte jeder Einzelne für sich bewerten. Klar hervorheben möchten wir die Rede von Campino, die auch im Saal für Standing Ovations gesorgt hat, was ausdrückt, dass er damit vielen Gästen aus der Seele gesprochen hat.
Wie fanden Sie den Auftritt? Sturmhauben auf der Bühne, gewaltverherrlichender, frauenfeindlicher und pressefeindlicher Songtext – hat das Teil einer Livesendung zu sein?
Der Vorschlag für die Inszenierung eines Auftritts kommt in der Regel vom Künstler und dem Label. Diese wird dann mit dem Sender weiter ausgearbeitet. Mit der Entscheidung, die Künstler auftreten zu lassen und ihre Genre zu repräsentieren, war zu erwarten, dass sie sich entsprechend von den anderen Auftritten abheben würden.
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[Stand: vor Veröffentlichung der Beirats-Entscheidung am 6.4.2018]
Rebecka Heinz, Geschäftsführerin ECHO – Deutscher Musikpreis: „Die Sprache des Battle-Rap ist hart und verbale Provokationen sind ein typisches Stilmittel. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, angesichts der Textzeilen in „0815“ haben wir aber tatsächlich den Beirat gebeten, sich mit dem Produkt zu beschäftigen. Die Frage ist, ob bei dem Track „0815“ die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten wurde. Eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist bisher nicht erfolgt.“
Was sagen Sie zu der Kritik, dass durch die Nominierung der Rapper Künstlern mit gewaltverherrlichenden und/oder antisemitischen Texten eine Bühne gegeben wird?
Die Sprache des Battle-Rap ist hart und verbale Provokationen sind ein typisches Stilmittel. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, angesichts der Textzeilen in „0815“ haben wir aber tatsächlich den Beirat gebeten, sich mit dem Produkt zu beschäftigen. Die Frage ist, ob bei dem Track „0815“ die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten wurde. Eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist bisher nicht erfolgt, und, das sei hier noch ergänzt, einige Musik-Journalisten, die heute die Texte diskutieren, haben anlässlich der Veröffentlichung des Albums vor vier Monate positive Rezensionen verfasst. Wir warten nun die Entscheidung des Beirats ab und werden bis dahin über keine Szenarien spekulieren oder Bewertungen abgeben. Wir werden uns aber für das kommende Jahr natürlich mit der Frage auseinandersetzen, inwiefern unser internes Frühwarnsystem verändert werden kann. Für uns ist die Auseinandersetzung und der öffentliche Diskurs darüber, was gesellschaftlich hinnehmbar ist oder nicht, ein wichtiges und wünschenswertes Element gesellschaftlicher Teilhabe.
Warum hat sich der Ethik-Beirat eingeschaltet?
Der ECHO-Beirat wird nicht pro-aktiv tätig, sondern vom Vorstand des BVMI immer erst dann eingeschaltet, wenn von Dritten entsprechende Hinweise vorliegen. Die Kunst- und Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, aber die Frage ist hier, ob bei dem Track „0815“ die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten wurde.
Wie genau wird der Beirat berufen?
Der ECHO-Beirat ist ein unabhängiges Gremium, das in Zweifelsfällen vom Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie auf Grundlage der Satzung und der Geschäftsordnung des ECHO-Beirats eingeschaltet werden kann. Die Beirats-Mitglieder werden vom Vorstand des BVMI zur Beirats-Tätigkeit eingeladen und engagieren sich ehrenamtlich. Der ECHO-Beirat besteht aus sieben Personen, aus zwei Vertretern des öffentlichen Lebens, zwei Vertretern der Kirchen, einem Vertreter der Lehrerschaft, einem Vertreter des Deutschen Kulturrates und einem Vertreter des Deutschen Musikrates. Der ECHO-Beirat beurteilt – unter Abwägung der künstlerischen Freiheit – die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen und entscheidet, ob ein Künstler mit dem zur Diskussion stehenden Produkt auf der Shortlist bleiben und somit nominiert bzw. ausgezeichnet werden kann.
Ist es richtig, dass es den Beirat seit der Diskussion um Frei.Wild 2013 gibt?
Der ECHO-Beirat wurde 2013 im Zusammenhang mit der Frei.Wild-Debatte installiert und besteht aus 7 Personen, konkret aus zwei Vertretern des öffentlichen Lebens, zwei Vertretern der Kirchen, einem Vertreter der Lehrerschaft, einem Vertreter des Deutschen Kulturrates und einem Vertreter des Deutschen Musikrates. Der ECHO-Beirat wird in Zweifelsfällen vom Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie als unabhängiges Gremium einberufen und beurteilt – unter Abwägung der künstlerischen Freiheit – die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen und entscheidet, ob ein Künstler mit dem zur Diskussion stehenden Produkt auf der Shortlist bleiben und somit nominiert bzw. ausgezeichnet werden kann.
Woher kam der Hinweis auf die Textzeile, die den Anlass gab, den Beirat anzurufen?
Der Hinweis im Zusammenhang mit der Nominierung kam von Redakteuren der BILD, die sich im Zuge ihrer Recherchen für eine Serie mit der EP in der limitierten Steelbox beschäftigt haben.
Prüft der ECHO-Beirat das aktuelle Album Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ oder nur den Track „0815“?
Der Beirat beschäftigt sich mit „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ und der dazugehörigen limitierten Steelbox, die unter anderem auch die EP mit dem Track „0815“ enthält. Über die Frage, wie der Track im Verhältnis zur Extra-EP, der Steelbox oder dem Album zu bewerten ist, oder welche Szenarien nach der Beiratsentscheidung möglich wären, werden wir an dieser Stelle nicht spekulieren.
Wie lange dauert so eine Prüfung?
Laut Beirats-Geschäftsordnung kann die Beschäftigung mit einem Produkt bis zu einer Woche dauern. Durch die Ostertage rechnen wir in diesem Fall in der zweiten Hälfte der kommenden Woche mit einem Ergebnis.
Kann es sein, dass die beiden Rapper wegen diesen Zeilen vom ECHO ausgeschlossen werden? Wird es dann einen Ersatz-Kandidaten geben?
Der Beirat prüft im aktuellen Fall, ob bei dem Track „0815“ die Grenze zwischen künstlerischer Freiheit und gesellschaftlich nicht hinnehmbaren Äußerungen überschritten wurde. Die Zeilen, um die es hier primär geht, stammen aus dem Song „0815“, der auf einer Extra-EP der limitierten Steelbox beigelegt wurde und der damit nicht zum Basisalbum gehört. Über die Frage, wie der Track im Verhältnis zur EP, der Steelbox oder dem Album zu bewerten ist werden wir nicht spekulieren.
Was sind mögliche Konsequenzen? Könnte sogar die Nominierung noch zurückgezogen werden?
Das Thema liegt jetzt in den Händen des ECHO-Beirats. Wir werden keine hypothetischen Überlegungen anstellen und nicht über mögliche Szenarien spekulieren. Die Entscheidung wird spätestens Ende nächster Woche vorliegen.
Ist es denkbar, dass Sie künftig doch etwas am Prozedere ändern, also etwa eine Jury über die Nominierungen entscheiden lassen, als nach Verkaufszahlen zu gehen?
Das Thema wird oft und gerne diskutiert, aber der ECHO ist seit seiner Entstehung ein Publikumspreis, bei dem abgebildet wird, welche Künstler am erfolgreichsten waren, welche Künstler die Fans hierzulande am meisten bewegt, geprägt und begeistert haben. Das ist die DNA des ECHOs. Die Shortlists für das Jury-Voting, ergo die Nominierungen, resultieren aus den Offiziellen Deutschen Charts und solange ein Künstler mit seinem Produkt nicht durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wird, bleibt er auf der Shortlist und wird damit automatisch für den ECHO nominiert. Für „Jung, Brutal, Gutaussehend 3“ liegt bis heute keine Indizierung durch die BPjM vor.
Bundesverband Musikindustrie (Textvorlage)
http://www.echopop.de/