"ECHO"
smago! Gast-Kolumne: "ECHO" Nominierungen – eine Farce?

Kurios: Helene Fischer NICHT für Schlager-Echo nominiert – ebenso keine Nominierung des Hits des Jahres für die Kategorie “Hit des Jahres”! Ein Gast-Beitrag von Stephan Imming …: 

In diesem Jahr wird der deutsche Schallplattenpreis „Echo“ zum 25. mal vergeben. Der Preis gilt inzwischen als ähnlich etabliert wie der in den USA vergebene „Grammy“. Vermutlich liegt das auch daran, dass hochprozentig kommerzieller Erfolg für Nominierung und Preisverleihung eine Rolle spielen. Man kann sagen, dass die Preisträger jeweils den Zeitgeist getroffen hatten, der nicht mit Kritikermeinung übereinstimmen muss – beste Beispiele sind Preisträger wie Schnappi, das Krokodil. Dabei spielt weder eine Rolle, ob der Künstler am Abend der Preisverleihung persönlich anwesend ist noch, ob er in einer Verbindung zum Veranstalter steht – bislang ein klares Alleinstellungsmerkmal gegenüber fast allen anderen Preisen dieser Art. Sonderregeln (bei „Schnappi“ hätte man z. B. argumentieren können, dass Krokodile keine Echos kriegen dürfen) wurden bislang(!) nicht erfunden.

 

Wer veranstaltet den Echo und legt somit die Regeln fest?

 

Auf der Homepage des BVMI (Bundesverband Musikindustrie) steht dazu:  „Der Deutsche Musikpreis ECHO ist seit 1992 der Höhepunkt eines jeden Musikjahres. Die Deutsche Phono-Akademie, das Kulturinstitut des Bundesverbandes Musikindustrie e. V., ehrt mit dem Preis jährlich herausragende und erfolgreiche Leistungen nationaler und internationaler Künstler.

Für die Vergabe des Echos gibt es ein ausführliches Regelwerk. Auf der Homepage des BVMI finden sich nicht die aktuellen Regularien, sondern die mit Stand 2013 (siehe HIER und HIER).

Um das aktuelle Regelwerk zu erfahren, muss man schon auf die Homepage des Echos gehen – und dort recht lange suchen. Wenn man genau hinschaut, findet man folgenden Link

 

 

Welche Regeln gibt es für Kategorie 8 (SCHLAGER) und wie werden sie angewendet?

 

Im Regelwerk steht dazu:

 

Bewertungsgrundlage: Die Bestplatzierten der Offiziellen Deutschen Top-100-Album-Charts vom 20. Februar 2015 bis 3. März 2016.

 

-> Die Rede ist hier klar von den Charts vom 20. Februar 2015 und später. Der Erhebungszeitraum wird hier nicht genannt. Relevant ist klar das Datum der Charts. Demnach werden alle freitags von der GfK veröffentlichten Charts ab dem 20. Februar 2015 berücksichtigt. Die Charts per 4. März 2016 (und später) dürfen laut dieser Regel nicht berücksichtigt werden, weil sie nicht innerhalb der Bewertungsgrundlage liegen. Noch mal: Hier ist NICHT(!!) die Rede von „Erhebungszeitraum“, sondern vom Datum der Charts.

In meinen künftigen Auslassungen zitiere ich das Datum, das auf den Chartsplakaten des Branchenblatts "Musikmarkt" vermerkt ist. Das Branchenblatt veröffentlicht seit vielen Jahrzehnten die offiziellen deutschen Charts – früher von Media Control ermittelt, heute von der GfK. Deren angegebenes Datum ist in meinen Augen als seriöses Charts-Datum relevant.

Und noch etwas: Es geht nicht um den erstmaligen(!) Einstieg in die Charts, sondern darum, dass ein Album im Zeitraum platziert war. Alben, die vorher schon platziert waren und aber auch zwischen dem 20. Februar 2015 und 3. März 2016 sich platzieren konnten, müssen demnach berücksichtigt werden, sofern sie nicht älter als 24 Monate alt sind.

Eine weitere wichtige neue(!) Regel wurde auch ins Regelwerk aufgenommen. Dazu muss man eine Vorgeschichte kennen. Bei Wikipedia steht zum Thema Echo: Bei der ECHO-Pop-Verleihung 2015 gewann Helene Fischer mit ihrem sechsten Studioalbum Farbenspiel nach 2014 zum zweiten Mal einen ECHO Pop in der Kategorie Album des Jahres. Bislang konnte noch keiner einen ECHO für dasselbe Werk in zwei unterschiedlichen Jahren gewinnen.

Das war den Veranstaltern offensichtlich ein Dorn im Auge – ausgerechnet ein Schlageralbum hat so exorbitanten Erfolg? Hätte man die Regeln beibehalten, hätte die reale „Gefahr“ bestanden, dass Helene sogar zum dritten mal mit ihrem Album „Farbenspiel“ das Album des Jahres hätte stellen können. Um das zu vermeiden (- unterstelle ich jetzt mal -), hat man eine neue Regel aufgestellt, die es zuvor nicht gab (, die aktuell – Stand 13.03.16 – witzigerweise nicht auf der BVMI, sondern nur auf der Echo-Homepage zu finden ist):

Die Ermittlung der Offiziellen Deutschen Charts erfolgt jeweils durch GfK Entertainment. Es zählen alle Alben, die bis zu 24 Monate vor der ECHO-Verleihung 2016 sowie innerhalb des Bewertungszeitraums veröffentlicht wurden.“ – Die ECHO-Verleihung findet am 7. April 2016 statt. Demnach finden nur Tonträger, die ab dem 8. April 2014 veröffentlicht wurden, Berücksichtigung. Spannend: Das steht so als „Fußnote im Regelwerk. Worauf sich die Fußnote bezieht, wird nicht erwähnt – vermutlich gilt das aber für alle Kategorien, abgesehen von im weiteren Text genannten Ausnahmen (z. B. Newcomer). Interessant ist auch, dass das nur im „Kleingedruckten“ steht, man also regelrecht danach suchen muss. Eine größere Ankündigung dieser Regel-Änderung, die ja große Folgen zumindest für den Schlagerbereich hatte, ist zumindest mir nirgendwo untergekommen.

Ein gutes Indiz, welche Interpreten für den Echo prädestiniert sind, ist die Jahreshitparade der meist verkauften CDs 2015, die von der GfK, also genau dem für die Nominierungen zuständigen Institut, ermittelt wurden. Dass da etwas faul ist, sieht man schon an der von der GfK ermittelten Liste mit den größten Schlager-Erfolgen des Jahres, wo sich auf den Plätzen 1-6(!) ausschließlich Werke von Helene Fischer und Udo Jürgens befinden, die ja beide nicht nominiert sind. Da aber in den Regularien die  Offiziellen Deutschen Top-100-Album-Charts betrachtet werden, gucken wir mal in Jahreshitparade der Album-Charts und betrachten da die Alben, die laut GfK Jahresauswertung in die Kategorie Schlager fallen:

 

1. Platz 1: Helene Fischer – Weihnachten

 

– Charts-Entry am 27.11.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 13.11.2015 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

2. Platz 4: Helene Fischer – Farbenspiel

 

– Charts-Entry am 18.10.2013, war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 04.10.2013 – hier passt "Lex Helene" – Album ist raus, weil es zu alt ist.

 

3. Platz 39: Udo Jürgens – Das letzte Konzert – Zürich 2014

 

– Charts-Entry am 10.04.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 27.03.2015 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

4. Platz 43: Helene Fischer – Best Of

 

– Charts-Entry am 18.06.2010 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 04.06.2010 – hier passt "Lex Helene" – Album ist raus, weil es zu alt ist.

 

5. Platz 59: Udo Jürgens – Mitten im Leben – das Tribute-Album

 

– Charts-Entry am 31.10.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 17.10.2014 -nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

6. Platz 70: Udo Jürgens – Best Of

 

– Charts Entry am 09.10.2009 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 25.09.2009 – hier passt "Lex Helene" – Album ist raus, weil es zu alt ist.

 

7. Platz 84: Wolkenfrei – Wachgeküsst

 

– Charts-Entry am 24.07.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 10.07.2015 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

8. Platz 103: Wolfgang Petry – Brandneu

 

– Charts-Entry am 13.03.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 27.02.2015 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

9. Platz 118: Semino Rossi – Amor – die schönsten Liebeslieder aller Zeiten

 

– Charts-Entry am  23.10.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 09.10.2015- nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

10. Platz 125 – Howard Carpendale – Das ist unsere Zeit

 

– CD-Entry am 20.03.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 06.03.2015 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

11. Platz 140 – Beatrice Egli – Bis hierher und viel weiter

 

– CD-Entry am 07.11.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 24.10.2014 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

12. Platz 150 – Ronny – Gold

 

– CD-Entry am 01.08.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 18.07.2014 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

13. Platz 152 – Udo Jürgens – Mitten im Leben

 

– CD-Entry am 07.03.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay

– CD VÖ am 21.02.2014 – hier passt "Lex Helene" – Album ist raus, weil es zu alt ist.

 

14. Platz 185 – Roland Kaiser – Seelenbahnen

 

– CD Entry am 13.06.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay.

– CD VÖ am 30.05.2014 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

15. Platz 198 – Fantasy – Weihnachten mit Fantasy

 

– CD Entry am 14.11.2014 – war aber im relevanten Zeitraum platziert – okay.

– CD VÖ am 31.10.2014 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay.

 

Da zwei Monate des Jahres 2016 mit in die Auswertung kommen, sind folgende Alben zu untersuchen:

Klubbb3 – Vorsicht unzensiert

 

– CD-Entry am 22.01.2016 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 08.01.2016 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay.

 

Fantasy – Freudensprünge

 

– CD-Entry am 04.03.2016 – später als 03.03.16 – fällt aus der Wertung, zu spät platziert

– CD VÖ am 19.02.2016 – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay.

 

FAZIT

 

Bevor man „Lex Helene“  (neu) erdacht hatte, wäre es wohl in etwa zu folgender Nominierung gekommen:

Helene Fischer ("Weihnachten", "Farbenspiiel" u. a.)

Udo Jürgens ("Mitten im Leben – Live 2014", "Mitten im Leben – Das Tribute Album" u. a.)

Wolkenfrei ("Wachgeküsst")

Wolfgang Petry ("Brandneu")

Klubbb3 ("Vorsicht unzensiert!")

 

Wegen „Lex Helene“ (kein nominiertes Album darf älter als 24 Monate alt sein) fallen von den 15 Top-Schlager-CDs des Jahres 2015 folgende Nominierungen raus:

 

– 2. Helene Fischer – Farbenspiel

– 4. Helene Fischer – Best Of

– 6. Udo Jürgens – Best Of

– 13. Udo Jürgens – Mitten im Leben

 

Das „Problem“ der Echo-Macher ist nun, dass trotzdem Helene zu nominieren gewesen wäre. Folglich hat man einfach wild die Kategorien geändert. Leider ist im Fahrwasser Udo Jürgens auch hier mit betroffen:

– 1. Helene Fischer – Weihnachten – hat man mal ganz lässig in den Bereich „CrossOver“ gepackt – und damit in eine Kategorie mit der CD „35 Jahre Böhse Onkelz“ vom Bratislava Symphony Orchestra – ja nee, iss klar…

 

Hinweis: In der Jahresliste der GfK, also der für die Datenermittlung für den Echo zuständigen Stelle, wird Helene als „Schlager“ mit ihrem Weihnachtsalbum gewertet. Erst beim Echo wurde das geändert. Sicher – es gibt weitere „Ungereimtheiten“ wie die Eingruppierung von Andreas Gabalier, Santiano und den Amigos in den Bereich „Volkstümliche Musik“ – in den Fällen ist aber zumindest eine einheitliche Linie erkennbar.

 

– 3. Udo Jürgens – Das letzte Konzert – Zürich 2014 – hat man mal ganz lässig in den Bereich „Musik DVD/BluRay National“ gepackt, obwohl es davon eine Doppel-CD(!) gibt und das in den GfK-Longplay-Charts war – ohne Worte…

 

Hinweis: Udos CD war in den GfK Deutschen Top 100 „Album“-Charts nominiert. Somit besteht kein Grund, seine Live-CD in den Bereich DVD/BluRay zu schieben. In der GfK-Schlager-Jahresliste findet sich sein Album auch. –

 

Anders umgesetzt als gemeint hat man einige weitere Alben rausgekegelt. Zur Erinnerung: Die Regel lautet laut Regelwerk: „Die Ermittlung der Offiziellen Deutschen Charts erfolgt jeweils durch GfK Entertainment. Es zählen alle Alben, die bis zu 24 Monate vor der ECHO-Verleihung 2016 sowie innerhalb des Bewertungszeitraums veröffentlicht wurden.“ Man hat aber (irrtümlicherweise?) auch Alben rausgekegelt, die noch keine 24 Monate alt sind, aber bereits 2014 veröffentlicht wurden. Relevant ist hier mindestens ein Album:

 

– 5. Udo Jürgens – Mitten im Leben – das Tribute-Album

 

Das Album erschien am 17.10.2014 und war somit keine 24 Monate alt zum Zeitpunkt der Echo-Verleihung – wurde aber offensichtlich trotzdem nicht für eine Nominierung berücksichtigt.

 

Somit hat man dann ohne Not die Plätze 1 bis 6 der laut GfK erfolgreichsten Schlageralben des Jahres 2015 und auch Platz 13 aus der Wertung genommen. Was bleibt dann?

– 7. Wolkenfrei

– 8. Wolfgang Petry

– 9. Semino Rossi

– 10. Howard Carpendale

– aus 2016: Klubbb3

 

Aber auch Howard Carpendale durfte nicht nominiert werden, weil man Fantasy regelwidrig nominierte, obwohl deren CD sich erst in den Charts vom 04.03.16 platzierte und damit außerhalb des Wertungszeitraums. (Selbst wenn man die genau eine Woche auf Platz 1 berücksichtigen WÜRDE – warum reicht das gegen die Erfolgs-CD vom Carpendale für eine Nominierung? Ohne Worte…)

 

Im Schlager-Bereich gibt es in diesem Jahr also Gaga-Nominierungen, die den Sinn des Echos ad absurdum führen – die mit Abstand erfolgreichsten Acts werden unter fadenscheinigen Gründen herausgekegelt.

Aber auch in anderen Kategorien kann man sich nur wundern:
 

KATEGORIE 19 – HIT DES JAHRES. Im Regelwerk steht dazu:

 

Der Empfänger der Auszeichnung: Der Interpret … einer nationalen oder internationalen Single-Produktion

 

Bewertungsgrundlage: Die bestplatzierten Singleproduktionen der Offiziellen Deutschen Top-100-Single-Charts vom 20. Februar 2015 bis 3. März 2016

 

Platz 1: OMI-Cheerleader

 

– Charts-Entry am 09.01.2015 – liegt im Zeitraum 20.02.15-03.03.16 – okay

– CD VÖ am 23.05.2014 (lt. Amazon?) (ursprünglich als MP3) – nicht älter als zwei Jahre vor Echo-Verleihung – okay

 

Ein Blick in die Liste der Hits des Jahres (ermittelt vom GfK, also genau von der für den Echo relevanten Stelle) ergibt für einen sehr ähnlichen Zeitraum (1.1. bis 31.12.15), dass auf Platz 1(!) der Song „Cheerleader“ von „OMI“ ist. „OMI“ wird auch als Künstler des Jahres (Single-Charts) vermerkt in der Jahresübersicht des GfK. „OMI“ war mit seinem Song seit seinem Einstieg das komplette Jahr 2015 in den Charts – länger als alle anderen nominierten Songs. Da frage ich mich – wie kann es sein, dass dieser vermeintliche Hit des Jahres nicht mal nominiert wurde? (Spannenderweise wurde „OMI“ aber sehr wohl in der Rubrik „Dance International" nominiert, folglich kann es ja eigentlich nicht am Zeitpunkt des Erscheinens liegen.)

 

Es mag ja sein, dass „Nachrücker“ wie Adele, die in der Jahresauswertung 2015 noch auf Platz 7 war, hier wegen des Erhebungszeitraums aufgeholt hat – aber ich kann nicht glauben, dass alle fünf nun nominierten Songs noch am klaren „Hit des Jahres 2015“ vorbeigezogen sind.

 

Der Echo-Beirat…

 

Ein Grund, warum eine vermeintlich zustehende Echo-Nominierung nicht zustande gekommen ist, könnte in einem Veto des „Beirats“ liegen. Im Regelwerk heißt es:

 

In welchen Fällen wird der Beirat eingeschaltet?

 

Der ECHO-Beirat kann in Zweifelsfällen hinsichtlich der Nominierung und/oder Zuerkennung von Preisen angerufen werden. Zweifelsfälle sind zum Beispiel dann gegeben, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass ein Werk mit grundsätzlichen gesellschaftlichen Normen, wie sie auch in der Geschäftsordnung des Beirats aufgeführt werden, unvereinbar sind. Dies gilt vor allem dann, wenn bereits eine Indizierung vorliegt oder eine solche öffentlich diskutiert wurde.

Die Entscheidung darüber, ob der ECHO-Beirat eingeschaltet werden soll, wird mehrheitlich im Vorstand des BVMI gefasst. Eine Beschäftigung mit einzelnen Künstlern erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn diese auf Basis der Charts nominierungsrelevant sind. Dabei findet grundsätzlich keine Vorverurteilung von Künstlern oder Bands statt, d.h. es wird immer nur der Inhalt des in Frage stehenden Werkes auf Basis der Verfahrensordnung beurteilt.

Wenn der Beirat eingeschaltet wird, obliegt die Entscheidung darüber, ob eine Nominierung oder Preisvergabe erfolgen kann, allein diesem Gremium.

Während Helene Fischer mit einigen ihrer Produktionen (insbes. „Farbenspiel“) und Udo Jürgens regelrecht „ausgebootet“ wurden, sei hier vermerkt, wer bzw. welcher Tonträger denn so alles unter den Nominierten ist: „Frei.Wild“ (Rock/Alternative national), „35 Jahre Böhse Onkelz“ (Crossover), „Böhse Onkelz (Musik-DVD national).

 

Sonstige Auffälligkeiten…

 

  • Ich bin ja kein Hip-Hop-Freak – aber es ist schon auffällig, dass Bushido nicht für einen Hip-Hop-Echo nominiert wurde… in den CD-Jahrescharts findet sich Buschido auf den Plätzen 20 und 28 – und das reicht NICHT für eine Nominierung???

 

  •  „Unheilig“ waren auf Platz 13 der Alben des Jahres – es reichte in keiner Kategorie für eine Echo-Nominierung!? (Immerhin ist Semino Rossi (Platz 118) im Bereich „Schlager“ nominiert…)

 

All diese Merkwürdigkeiten geben dem diesjährigen Echo ein ziemliches Geschmäckle… – vielleicht sollten die Verantwortlichen künftig wieder NUR den kommerziellen Erfolg in den relevanten Kategorien den Ausschlag geben lassen und nicht aberwitzige Regeln erfinden, die den eigentlichen Sinn des Echos kaputt machen. Selbst der renommierte "Musikexpress" spricht zurecht von „peinlichen Nominierungen“, wie Sie HIER nachlesen können.

Meine Erfahrungswerte besagen, dass nun Gegenargumente wie „Erhebungszeitraum“ im Fall von Fantasy kommen – die sind aber definitiv falsch, weil in den Regularien nun mal die Rede ist von „Charts vom“ und nicht von Erhebungszeiträumen. Ein richtiges Argument ist sicher, dass der Echo einen anderen Bewertungszeitraum hat als die von der GfK ermittelten Hits des Jahres. Das erklärt vielleicht einzelne Verschiebungen und Abweichungen oder Ergänzungen (z. B. ist KLUBBB3 in der Hinsicht plausibel) – aber nicht das Weglassen aller sechs erfolgreichster Schlageralben von einer Nominierungen – das ist eine Farce! – So oder so bin ich enttäuscht, dass selbst der ECHO heutzutage nicht mehr neutral nur nach tatsächlich kommerziellem Erfolg, sondern nach Gutdünken seine Preise vergibt.

Andrerseits können die Schlagerschaffenden stolz sein, dass ihr Erfolg inzwischen so groß ist, dass man eigene Regeln und wilde Klimmzüge unternehmen muss, um den kommerziellen Erfolg dieses Genres innerhalb der deutschen Musikszene klein zu reden, obwohl er offensichtlich mehr als spürbar ist.

Anmerkung Nr. 1 der smago! Chefredaktion: Logischerweise geht es (nicht nur bei Fantasy, sondern ganz allgemein) um den sogenannten "Erhebungszeitraum" und ganz sicher nicht um den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Charts in der Fachzeitschrift "Der Musikmarkt". Das Fantasy-Album "Freudensprünge" wurde am 19. Februar 2016 veröffentlicht. Somit wurden die 1. sowie die 2. Chartwoche der CD "Freudensprünge" ganz normal noch mitgezählt.

Anmerkung Nr. 2: Seien wir doch froh, dass dieses Jahr einmal ein bisschen Abwechslung in die ECHO-Nominierungen unter der Rubrik "Schlager" gekommen ist.

Anmerkung Nr. 3: Bei diesem Beitrag (von Stephan Imming) handelt es sich um eine GAST-KOLUMNE. Die Meinung von smago! muss nicht zwangsläufig identisch sein mit der Meinung des Gast-Schreibers (und ist es in diesem Fall über weite Strecken auch nicht).

Allzu abenteuerliche Unterstellungen, die nun wirklich jeglicher Grundlage entbehren ("Summa summarum fällt Folgendes auf: Fantasy wurden bekannt als Vorprogramm von Andrea Berg und hätten zumindest mit dem genannten Album eigentlich nicht nominiert werden dürfen, KluBBB3 ist die Band von Florian Silbereisen, in deren Shows Frau Berg wohl „auf Jahre gesetzt“ ist und „Wolkenfrei“-Vanessa war auch in Andrea Bergs Vorprogrammen aktiv und ist zudem Lebensgefährtin ihres Stiefsohnes. – Ein Schelm, der Böses dabei denkt …") wurden deswegen von smago! aus dem Text entfernt. smago! distanziert sich auf das Allerschärfste speziell von dieser ausschließlich hier an dieser Stelle zitierten Textpassage. Denn: So allmächtig, dass SIE die "ECHO" Nominierungen in der Kategorie "Schlager" festlegen darf, ist noch nicht einmal eine Andrea Berg …

Stephan Imming, 13.03.2016
http://www.musikindustrie.de
http://www.echo-deutscher-musikpreis.de

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