KRAFTWERK vs. MOSES PELHAM
BVMI sieht ausweitende Anwendung der Pastice-Schranke kritisch und warnt vor Unsicherheit im Lizenzgeschäft!

Hintergrund ist der seit fast drei Jahrzehnten andauernde Rechtsstreit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham um das Sample aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“!

 

 

 

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) sieht die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall „Metall auf Metall“ mit Sorge. Der BGH bestätigt zunächst ausdrücklich, dass die erkennbare Übernahme der Rhythmussequenz in die Vervielfältigungsrechte der Tonträger-Hersteller und ausübenden Künstler sowie in die Rechte des Urhebers eingreift. Für den Zeitraum ab dem 7. Juni 2021 hält er diese Übernahme jedoch nach § 51a UrhG für eine zulässige Nutzung zum Zweck des Pastiches. Damit bestätigt der BGH formal die Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs, dass die sogenannte Pastiche-Schranke nicht generell erlaubt, geschützte Aufnahmen auf kreative Weise zu verwenden. Mit ihrer Anwendung auf die konkrete Übernahme der Rhythmussequenz im Fall „Metall auf Metall“ droht jedoch die vom EuGH verlangte Grenze in der Praxis erheblich abgesenkt zu werden. Wenn allein die erkennbare Übernahme eines Samples in einen Titel eines anderen Genres und dessen veränderte musikalische Einbettung als „künstlerischer Dialog“ genügt, bleibt aus Sicht des BVMI unklar, welche kommerzielle Sample-Nutzung künftig einer Lizenz bedarf. Gerade die konkrete Anwendung der Schranke muss verhindern, dass aus einer eng begrenzten und berechtigterweise in der Kunstfreiheit verankerten Ausnahme faktisch ein allgemeines Privileg für kreative Anschlussnutzungen wird.

 

 

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Das jüngste Urteil des EuGH in dieser Sache enthält eine wichtige Leitplanke: Der Rechtsbegriff des sogenannten Pastiche bedeutet danach gerade nicht die generelle Erlaubnis, geschütztes Material Dritter lizenzfrei zu nutzen. Wenn diese Leitplanke im konkreten Fall aber kaum noch greift, entstehen erhebliche Unsicherheiten für Rechteinhaber, Künstlerinnen und Künstler sowie für den etablierten Lizenzmarkt; die Referenz auf den „künstlerischen Dialog“ droht so, zum Freifahrtschein für lizenzfreies Sampling zu werden und wirtschaftliche Kooperationen zu irritieren oder sogar auszuhöhlen. Selbstverständlich braucht Kunstfreiheit Raum, das darf aber nicht eine grundsätzlich kostenlose Aneignung bedeuten. Das ist im Übrigen auch mit Blick auf den zunehmenden Einsatz von generativer KI ein entscheidender Punkt, da hier von einigen Akteuren ebenfalls die Pflicht zur Lizenzierung offensiv in Frage gestellt wird.“

 

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI: „Die bloße Einfügung eines wiedererkennbaren Samples in einen neuen musikalischen Zusammenhang ist noch kein Dialog mit dem Ausgangswerk. Wird der Begriff derart weit verstanden, droht die erforderliche künstlerische Auseinandersetzung zu einer kaum überprüfbaren Formel zu werden. Das überzeugt weder mit Blick auf den Ausnahmecharakter der Schranke noch auf den unionsrechtlichen Dreistufentest.“

 

 

Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Gruppe „Kraftwerk“ und Musikproduzent Moses Pelham dauert seit inzwischen annähernd drei Jahrzehnten an. Pelham hatte 1997 eine rhythmische Sequenz aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ für einen von Sabrina Setlur gesungenen Titel genutzt. Der Fall lag dem BGH bereits mehrfach vor und hat darüber hinaus unter anderem den Europäischen Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt.

Textquelle: Bundesverband Musikindustrie (Textvorlage)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

+ 23 = 28

Diese Webseite benutzt Cookies. Aktuell sind Cookies, die nicht essentiell für den Betrieb dieser Seite nötig sind, blockiert. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind nur auf essentielle Cookies eingestellt. Um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. essentielle Cookies: PHP Session - Dieses Cookie ist nötig für die Funktion der Seite um wichtige Informationen an folgende Seiten weiterzugeben. nicht essentielle Cookies - Der Seitenbetreiber hat diese Cookies genehmigt, Sie sind sie jedoch deaktiviert: YOUTUBE-Videos - Beim Einblenden der Youtube-Videos werden Cookies von Youtube/Google als auch deren Partner eingebunden. Youtube und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Videos und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de näher beschrieben wird. Spotify-Playlist - Beim Einblenden der Spotify Playliste werden Cookies von Spotify als auch deren Partner eingebunden. Spotify und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Playlist und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf spotify.de näher beschrieben wird.

Schließen