smago! INFORMIERT
Wie die Wettsteuer in Deutschland funktioniert und wer sie zahlt!
Wie hoch ist die Wettsteuer? Welche Rolle spielt die GGL? Was bedeutet das für Wettkunden?
Mit Steuerrecht beschäftigt sich beim Platzieren einer Sportwette wohl kaum jemand freiwillig. Ganz ausblenden lässt sich das Thema trotzdem nicht. Vergleichen Sie etwa Quoten oder schauen Sie Promo Codes für Wettanbieter der GGL Whitelist sowie irgendwann genauer auf Einsatz und Auszahlung, stoßen Sie nämlich schnell auf Unterschiede. Der eine Anbieter lässt von der Steuer kaum etwas erkennen, beim nächsten taucht sie deutlich in der Abrechnung auf. Die gesetzliche Grundlage ist in beiden Fällen dieselbe: Das Rennwett- und Lotteriegesetz, kurz RennwLottG.
Wie hoch ist die Wettsteuer?
Der gesetzliche Steuersatz für Sportwetten liegt in Deutschland bei 5,3 Prozent. Die oft verwendete Kurzform „5,3 Prozent auf den Einsatz“ trifft die Sache allerdings nur ungefähr. Nach § 17 RennwLottG wird als Bemessungsgrundlage der geleistete Wetteinsatz herangezogen, vermindert um die darauf entfallende Sportwettensteuer.
Fällig wird diese nicht erst nach Spielende oder bei einer Auszahlung. Sie entsteht bereits, sobald der Wetteinsatz geleistet wurde. Auch der Sitz des Wettunternehmens entscheidet nicht allein darüber, ob die deutsche Regelung greift. Relevant ist unter anderem, dass Sie die für den Abschluss der Wette erforderlichen Handlungen in Deutschland vorgenommen haben.
| Punkt | Regelung |
| Steuersatz | 5,3 % der Bemessungsgrundlage |
| Gesetz | Rennwett- und Lotteriegesetz |
| Steuerschuldner | Veranstalter der Sportwette |
| Entstehung | mit Leistung des Wetteinsatzes |
| Anmeldung | grundsätzlich monatlich |
Auf dem Wettschein kann es manchmal so aussehen, als würden Sie die Steuer bezahlen. Rechtlich ist das aber nicht der Fall. Steuerschuldner ist der Veranstalter der Sportwette. Für jeden Kalendermonat muss er die angefallene Steuer anmelden. Die Zahlung an das zuständige Finanzamt erfolgt grundsätzlich bis zum 15. Tag nach Ablauf dieses Zeitraums. Für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraums kommt eine zusätzliche Pflicht hinzu: Sie müssen einen steuerlichen Beauftragten im Inland bestellen.
Damit ist allerdings noch nicht gesagt, wie die Sache bei Ihnen als Kunden aussieht. Genau dort unterscheiden sich die Modelle der Buchmacher. Einige tragen die wirtschaftliche Belastung selbst, beziehungsweise berücksichtigen sie bereits in ihrer Kalkulation. Andere machen sie für Sie sichtbar, etwa indem sie einen Betrag vom Einsatz oder vom möglichen Gewinn abziehen. An der eigentlichen Steuerschuld ändert das nichts. Sie liegt weiterhin beim Veranstalter.
Welche Rolle spielt die GGL?
Bei diesem Punkt landen Steuerrecht und Glücksspielrecht gerne im selben Topf, obwohl es sich um zwei verschiedene Dinge handelt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, kümmert sich um die glücksspielrechtliche Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarkts. Dazu gehören auch die Erlaubnisse für Sportwetten.
Auf der amtlichen Whitelist der Behörde finden sich Veranstalter und Vermittler, die über diese verfügen. Die Liste wird von der GGL regelmäßig aktualisiert. Ob ein Anbieter dort geführt wird, sagt also etwas über seine glücksspielrechtliche Zulassung für den deutschen Markt aus.
Für die Erhebung der Sportwettensteuer ist die GGL dagegen nicht zuständig. Die steuerliche Seite läuft über die dafür vorgesehenen Finanzbehörden. Erlaubnis und Besteuerung hängen zwar beide mit dem deutschen Wettmarkt zusammen, erfüllen aber völlig unterschiedliche Aufgaben.
Was bedeutet das für Wettkunden?
Für Sie als Tipper wird die Steuer vor allem dann interessant, wenn Sie verschiedene Anbieter miteinander vergleichen. Zwei Buchmacher können derselben gesetzlichen Steuerpflicht unterliegen und die Belastung gegenüber ihren Kunden trotzdem ganz unterschiedlich behandeln. Deshalb lohnt sich für Sie ein Blick auf die konkrete Abrechnung mindestens genauso sehr, wie auf den bloßen Hinweis zur Wettsteuer.
An der gesetzlichen Konstruktion selbst ändert diese Praxis nichts: Für Sportwetten gilt ein Steuersatz von 5,3 Prozent auf die im RennwLottG festgelegte Bemessungsgrundlage. Gegenüber dem Finanzamt schuldet die Steuer der Veranstalter. Die GGL-Whitelist beantwortet wiederum nicht die Steuerfrage, sondern zeigt, welche Anbieter über eine entsprechende deutsche glücksspielrechtliche Erlaubnis verfügen.

