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ZDF legt Fernsehrat Änderungskonzept zu Telemedienangeboten vor!

Mit Online-Only-Angeboten können etwa in den Bereichen Kultur oder Wissenschaft eigenständige Rubriken entstehen …:

 

 

ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut hat dem Fernsehrat am Freitag in Mainz ein Änderungskonzept zu den Telemedienangeboten des Senders vorgelegt. Im Kern geht es darum, eigenständigere Inhalte im Netz anzubieten. So sollen künftig in der ZDFmediathek auch Bewegtbildinhalte gezeigt werden, die nur einen losen (z. B. “Online-First”) oder keinen Bezug zur linearen Ausstrahlung einer Sendung haben (“Online-Only”).

Inhalte des ZDF sollen den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer entsprechend länger verfügbar bleiben und auch verstärkt über Drittplattformen wie YouTube verbreitet werden.

Mit Online-Only-Angeboten können etwa in den Bereichen Kultur oder Wissenschaft eigenständige Rubriken entstehen. ZDFheute kann sein Informationsangebot ohne zwingenden Sendungsbezug schneller und besser präsentieren.

Das Onlineangebot sport.zdf.de hatte bereits 2012 zu den Olympischen Spielen exklusive Livestreams angeboten – diese Möglichkeit könnte künftig bei Live-Sport-Übertragungen verstärkt genutzt werden. Damit würde auch Randsportarten eine große Öffentlichkeit abseits von PayTV-Angeboten geboten. Auch bei ZDFtivi sollen eigens produzierte Inhalte entwickelt werden, etwa Informations- und Wissensangebote oder interaktive Shows für Kinder.

Das neue Konzept orientiert sich an den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer, die sich längere Verweildauern von Inhalten im ZDF-Onlineangebot wünschen. Außerdem muss der Programmauftrag auch in den immer stärker genutzten Onlinemedien erfüllt werden. Deshalb sollen die Verweildauern zwar nicht grundsätzlich abgeschafft, aber Öffnungen vorgesehen werden.

Das Konzept sieht für Nachrichten, aktuelle Informationen, Gesprächssendungen, Magazine oder Reportagen sowie politisches Kabarett, Comedy und Satire eine Bereitstellung von bis zu zwei Jahren vor. Fiktionale Inhalte wie Filme, Reihen und Serien blieben bis zu zwölf Monate im Angebot. Bis zu fünf Jahre würden Inhalte im Kinderangebot tivi.de sowie aus den Bereichen Wissenschaft, Technik, Theologie oder Ethik, politische Bildung, Umwelt, Arbeit und Soziales sowie bestimmte Kulturinhalte abrufbar sein. Sendungen von Großereignissen, Spiele der Fußball-Bundesliga oder angekaufte Spielfilme, die keine Auftragsproduktionen sind, würden bis zu 30 Tagen nach deren Ausstrahlung bereitgehalten.

Diese Veränderungen sind nach dem neuen Telemedienstaatsvertrag, der Anfang Mai in Kraft getreten ist, grundsätzlich möglich. Soweit damit eine erhebliche Änderung des bestehenden Telemedienkonzepts verbunden ist, muss ein sogenannter Drei-Stufen-Test durchgeführt werden. Darüber entscheidet der Fernsehrat des ZDF.

 

 

Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt “Stand und Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF sowie Änderungskonzept der Telemedienangebote”

1.   Der Fernsehrat nimmt die Vorlage hinsichtlich Stand und Entwicklung der Telemedienangebote des ZDF zur Kenntnis.

2.   Der Fernsehrat nimmt das ihm vom Intendanten in der Vorlage vorgelegte Änderungskonzept der Telemedienangebote des ZDF entgegen. Er leitet hierzu ein Genehmigungsverfahren gem. § 11f Abs. 4 bis 7 RStV i. V. m. der Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten in der Fassung vom 14. Juni 2019, hinsichtlich folgender wesentlicher Änderungen des am 25.06.2010 genehmigten Telemedienkonzeptes ein:

a) Eigenständige audiovisuelle Inhalte (“Online-only”)

b) Verweildauer / Archivkonzept

c) Verbreitung der Inhalte über Drittplattformen

3.   Das Änderungskonzept der Telemedienangebote wird auf der Homepage des Fernsehrates fernsehrat.zdf.de veröffentlicht. In einer Pressemeldung weist die Vorsitzende des Fernsehrates darauf hin. Dritte haben bis zum 28. Oktober 2019 die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an die Adresse fernsehrat.drei-stufen-test@zdf.de zu übermitteln. Dritte haben Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in ihrer Stellungnahme als solche zu kennzeichnen und ggf. eine vertrauliche und eine nicht vertrauliche Version ihrer Eingabe einzureichen. Die Stellungnahmen sind den Fernsehratsmitgliedern zugänglich zu machen. Vertrauliche Daten werden den Mitgliedern von der Vorsitzenden des Fernsehrates nur zur Verfügung gestellt, sofern sie zuvor eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung abgegeben haben. Dem Intendanten sind lediglich die nicht vertraulichen Fassungen der Stellungnahmen zuzuleiten (§ 11f Absatz 5 RStV und Abschnitt 1 Ziffer 7 der Richtlinie für die Genehmigung von Telemedienangeboten).

4.   Der Fernsehrat beauftragt die Vorsitzende, gemeinsam mit dem Erweiterten Präsidium ein beschränktes Ausschreibungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens durchzuführen und den Gutachter zu mandatieren. Der Gutachter soll die Auswirkungen der wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote des ZDF auf allen relevanten Märkten untersuchen und bewerten. Die Fernsehratsvorsitzende informiert den Fernsehrat über das Ergebnis des Vergabeverfahrens. In der Sitzung am 13. Dezember 2019 ist dem Plenum des Fernsehrates das Gutachten zur Beratung vorzulegen und in einer Präsentation durch den Gutachter zu erläutern.

Textquelle: ZDF (Textvorlage)

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