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Erfolgreiche Zusammenarbeit von GEMA & LiveKomm im Club- und Diskothekenbereich!
Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand darin, die aktuellen Möglichkeiten bei der technischen Erkennung der gespielten Musikwerke in Clubs und Diskotheken auszuloten…:
Die im Rahmen der Berlin Music Week im September 2013 von GEMA und LiveKomm, dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. beschlossene Arbeitsgruppe, veröffentlicht ihre Ergebnisse. Das Ziel der Arbeitsgruppe bestand darin, die aktuellen Möglichkeiten bei der technischen Erkennung der gespielten Musikwerke in Clubs und Diskotheken auszuloten. Gemeinsam wurde hierfür der nationale und internationale Markt für maschinelle Erkennungsverfahren (Monitoring) analysiert. Gleichzeitig hat die Arbeitsgruppe das im Bereich des Diskothekenmonitorings von der GEMA angewandte Stichprobenverfahren verfeinert, um noch präzisere Ergebnisse zu erhalten.
Marktanalyse zu Monitoringverfahren – die Resultate
1. Als derzeit einzig relevantes Geschäftsmodell überzeugte in den Testläufen eine Kombination aus möglichst hoher technischer Erkennung von Musikwerken (Monitoring mit Hilfe sog. Monitoringboxen) und ein je nach Anbietersystem ergänzender Einsatz von Musikexperten, die bei der manuellen Nachrecherche nicht erkannter Musikwerke eingesetzt werden. Eine hundertprozentige technische Erkennung im Diskothekenmonitoring ist jedenfalls derzeit nicht möglich. Anbieter dieser Systeme arbeiten aber an Lösungen für eine höhere technische Identifikationsquote, über zukünftige Weiterentwicklungen werden sich GEMA und LiveKomm (gegenseitig) informieren.
2. Der Einsatz eines flächendeckenden Vollmonitorings der Tanzflächen in sämtlichen deutschen Clubs und Diskotheken würde zwar jede einzelne Nutzung erfassen, stünde jedoch außer Verhältnis zu den dadurch verursachten Kosten.
Weiterentwicklung des Stichprobenverfahrens
Nach der Ermittlung der wiedergegebenen Musikwerke durch das Monitoringverfahren gilt es, die durch die Stichprobe gewonnenen Daten auf die deutschlandweite Musiknutzung in Clubs und Diskotheken hochzurechnen. GEMA und LiveKomm sind sich darüber einig, dass derzeit – auf der Grundlage der aktuellen technischen Bedingungen – ein Stichprobenverfahren das beste Mittel für die Ermittlung der in deutschen Diskotheken und Clubs wiedergegebenen Musikwerke darstellt. GEMA und LiveKomm erarbeiteten hier gemeinsam eine Verfeinerung des bis dahin angewandten Stichproben- und Hochrechnungsverfahrens. Diese Modifikation garantiert, dass die Monitoringboxen in urbanen und ländlichen Gegenden proportional zur Verteilung aller Tanzflächen in Deutschland aufgestellt sind. Somit können die in den Clubs und Diskotheken gespielten Musikwerke noch präziser erfasst werden.
Gemeinsamer Ausblick von GEMA und LiveKomm
Zusammenfassend möchten GEMA und LiveKomm die gute, vertrauensvolle und wechselseitig positive Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe hervorheben. Es ist gelungen, eine äußerst konstruktive Atmosphäre zwischen beiden Parteien zu etablieren. Somit wird das Ende der Arbeitsgruppe nicht als ein Abschluss, sondern als Auftakt eines kontinuierlichen und intensiven Informationsaustausches angesehen. Die Ergebnisse werden von GEMA und LiveKomm in einem noch abzustimmenden Rahmen gemeinsam präsentiert.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik. www.gema.de
Die LiveKomm (Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V.) fördert und entwickelt die musikalischen Spielstätten sowie alles, was in ihnen passiert. www.livekomm.org
GEMA
http://www.gema.de
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