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SONG e.V. – Statement zum Reformstaatsvertrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks!

Geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Verband SONG e.V. befürchtet noch weniger Vielfalt im Radio zulasten Kreativer!

 

 

Seit 01.12.2025 ist der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk formal in Kraft. Wie seitens der Sendeanstalten mitgeteilt wurde, sollen insbesondere viele Hörfunkprogramme, die bislang via DAB+ terrestrisch ausgestrahlt wurden, wegfallen. Dazu gehören bei der ARD beispielsweise PULS, BR24live, BR Schlager, MDR Klassik, MDR Schlagerwelt, MDR Tweens, NDR Schlager, NDR Blue, NDR Info Spezial, WDR Event oder auch WDR Die Maus.

Der Berufsverband Songwriting, SONG e.V., sieht diese Änderungen äußerst kritisch und befürchtet eine noch weitere Verarmung der Musiklandschaft zulasten heimischer Produktionen. Davon betroffen wären vor allem deutsche Musikautorinnen und -autoren, aber auch die heimische Musikindustrie insgesamt. Denn durch den angedachten Wegfall von bislang terrestrisch ausgestrahlten Kultur- und Spartensendern sowie Kanälen, die einen größeren Anteil an deutschsprachiger Musik senden, ist die wirtschaftliche Grundlage für viele Autorinnen und Autoren, aber auch Musikverlage in ernsthafter Gefahr.

Wir fordern deshalb von den öffentlich-rechtlichen Anstalten, insbesondere der ARD, unter deren Dach sich zahlreiche für die Vielfalt der Radiolandschaft wichtige Spartenkanäle befinden, den Reformstaatsvertrag zur Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verantwortungsvoll umzusetzen. Es muss hier an die kulturpolitische Verantwortung und den gesellschaftlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert werden. Viele der nun laut den bekannt gewordenen ARD-Plänen zur Disposition stehenden Kultur-, Jugend- und Spartenprogramme sind die einzige Radio-Heimat für Schlager, Jazz, Indie, Singer/Songwriter, Kinder- und Jugendmusik. Es wären von deren Wegfall also ganze Genres bedroht. „Betrachten wir zum Beispiel die umfassende Streichung der Schlager-DAB+-Programme: Sie ist für uns besonders schwer nachvollziehbar, zumal die drei Sender ein stetig wachsendes, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk durchaus treues Publikum erreichen und zu den kostengünstigsten Programmen der ARD gehören“, so SONG e.V. Vizepräsident Tobias Reitz. „Außerdem erschwert eine so umfassende Streichung einer ganzen Publikumsschicht den Zugang zum öffentlich-rechtlichen Informationsangebot im Radio. Das kann nicht im Sinne der politischen Meinungsbildung sein.“

Dem im Frühjahr 2025 veröffentlichten „GEMA Radio-Report“ zufolge senden private Radiosender in Deutschland im Durchschnitt nur rund 2.300 verschiedene Musiktitel pro Jahr, davon nur 3 % deutschsprachig. Öffentlich-rechtliche Programme hingegen bieten mehr als 10.000 verschiedene Titel an, also eine mehr als viermal so große Vielfalt, worunter sich immerhin rund 10 % deutschsprachige Titel befinden. Gerade Newcomer der betroffenen Musikrichtungen, aber auch alle anderen Kreativen in solchen Nischen wären in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn ihr Schaffen nicht mehr hinreichend in der deutschen Rundfunklandschaft repräsentiert wäre und somit grundlegend wichtige GEMA-Einnahmen wegbrechen würden. Radioeinsätze sind ein zentraler Bestandteil der Wertschöpfung für Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter, aber auch Verlage – vor allem in Zeiten schwindender physischer Tonträgerverkäufe und einer noch lange nicht zufriedenstellenden Beteiligung Kreativer an den Erlösen der großen Streaming-Plattformen.

SONG e.V. schließt sich daher dem Appell der GEMA und weiterer Organisationen an: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt eine besondere Verantwortung für die kulturelle Vielfalt in Deutschland und den Erhalt heimischer Strukturen der Kreativwirtschaft – dazu gehört auch die Abbildung der deutschen Sprache im hiesigen Rundfunk. Die Programmverantwortlichen sollten daher im Zuge der anstehenden Reform dafür Sorge tragen, dass Urheberinnen und Urhebern hierzulande nicht ein wesentlicher Teil ihrer Existenzgrundlage entzogen wird.

 

 

 

 

 

Vorstand SONG e.V.

Foto-Credit: Cineworx-Manuel-Vescoli

Textquelle: SONG e.V. Berufsverband Songwriting c/o Rechtsanwältin Katrin Busch | Reimersbrücke 5 | 20457 Hamburg | Germany; Präsident: Frank Ramond | stv. Präsident: Tobias Reitz (www.song-ev.de)

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