DIE CAPPUCCINOS
smago! exklusiv – “Krasse Zeit”: Hat man sie um die #1 der Offiziellen Deutschen Schlager Charts gebracht?

Alle Hintergründe – smago! top-exklusiv HIER …:

 

DIE CAPPUCCINOS erleben derzeit fürwahr eine “Krasse Zeit”. Aufgrund eines läppischen Formfehlers wurden die Verkäufe der “Limitierten Fanbox” ihres neuen Albums “Krasse Zeit” nicht mit gewertet für die Offiziellen Deutschen Album Charts sowie für die Offiziellen Deutschen Schlager Charts.

Dabei sah zunächst alles ganz hervorragend aus: An den ersten drei Verkaufstagen (Freitag, 27.09.; Samstag, 28.09.; Montag: 30.09.2018) konnte sich das Album jeweils unter den Top 15 der (sogenannten) Offiziellen Deutschen Album (Trend-) Charts platzieren (#15; #11; #12), wie smago! recherchieren konnte. Es deutete alles auf eine Top 10 Platzierung in den Offiziellen Deutschen Album Charts sowie – und das mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit – auf die #1 der Offiziellen Deutschen Schlager Charts hin.

Am Dienstag (25.09.2018) dann die Schocknachricht: Der Bundesverband Musikindustrie, der für die von Gfk Entertainment ermittelten Charts verantwortlich ist, erklärte die Fanbox für “chartunfähig”, wie Jordy The, Managing Director der Plattenfirma Twenty-Fifteen Records, gegenüber smago! bestätigt:

“Leider trifft es zu, dass uns am Dienstag mitgeteilt wurde, dass die GFK unsere limitierte Fanbox, die im Übrigen zwischenzeitlich fast ausverkauft ist, aus der Wertung nimmt, weil aus deren Sicht der sogenannte ‘Bonusinhalt’ etwas mehr an Wert hätte als die CD selbst. Hierfür hat der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) eine eigene Liste und entscheidet, wie viel etwas wert ist. Bei den Cappuccinos ging es um das ‘exklusive Goldene Ticket (für ein Konzert der Gruppe Die Cappuccinos nach Wahl). Allerdings hat sich herausgestellt, dass der Bundesverband Musikindustrie die Produkt-Information verkehrt interpretiert hat.

Denn: Das sogenannte ‘Goldene Ticket’ liegt nur 10 % der Boxen bei. Somit liegen wir unter dem maximalen Wert für das Bonusmaterial. Wir haben uns also völlig regelkonform verhalten. Wir hätten dies eben nur mit einem Satz verdeutlichen müssen. Dies war uns aber vorher nicht bekannt.

Da für den Bundesverband Musikindustrie aus der Produkt-Information nicht eindeutig genug hervorging, dass das ‘Goldene Ticket’ nur jeder zehnten Box beiliegt, wurde die Box vom BVMI und von der Gfk für ‘Chart unfähig’ erklärt.

Trotz mehrerer Telefonate und Emails ließ sich der Bundesverband Musikindustrie nicht von seinem Standpunkt abbringen. Wir müssen jetzt akzeptieren, dass die Gfk die Verkäufe der “Fanboxen” nicht mitzählt.”

Und so hat es am Ende “nur” für Platz 40 in den Offiziellen Deutschen Album Charts sowie für Position 5 in den Offiziellen Deutschen Schlager Charts gereicht. Wären die Verkäufe der Fanbox regulär mitgezählt worden, so hätte es für Die Cappuccinos mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für eine Top 10-Platzierung in den Offiziellen Deutschen Album Charts sowie höchstwahrscheinlich für die #1 der Offiziellen Deutschen Schlager Charts gereicht.

Die Cappuccinos äußern sich gegenüber smago! wie folgt: “Wir sind natürlich mega enttäuscht! Wir waren auf großer Promotion-Tour, als uns die mitgeteilt wurde, dass unsere Fanbox nicht mitzählt. Wir wussten natürlich, dass sich das negativ auf die Platzierung(en) in den Charts auswirken würde. Diese bittere Pille müssen wir jetzt eben schlucken.

Wir sind aber trotzdem stolz, dass sich so viele Leute über das neue Album und speziell über die Fanbox freuen.

Klar wäre es ein Grund zum Feiern gewesen, wenn wir Platz 1 in den Schlager Charts gemacht hätten.

Wir lassen uns aber nicht unterkriegen und machen auch weiterhin das, was wir am liebsten tun: Musik !!!

Diese Situation macht uns nur noch stärker als Team.”

 

Für das Label Twenty-Fifteen Records ist Platz 40 trotz alledem die bislang die beste Notierung in der noch so jungen Firmengeschichte. Und für Die Cappuccinos stellt Rang 40 in den Offiziellen Deutschen Album Charts immerhin die zweitbeste  Platzierung in ihrer 10-jährige Band-Karriere dar.

Die Frage, ob der Bundesverband Musikindustrie sowie die Gfk auch so entschieden hätten, wenn das Album “Krasse Zeit” bei einer “major company” erschienen wäre, sei einfach mal so spekulativ in den Raum gestellt …

Rein vorsorglich sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Gfk die Charts lediglich (im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie) auswertet.

Da smago! bei zwei Auftritten der Cappuccinos im Rahmen ihrer “Krasse Zeit” Tour selbst vor Ort war, können wir nur bestätigen, dass die neuen Songs ganz hervorragend ankommen (ganz im Speziellen die aktuelle Radio-Single “Es ist das erste Mal”) und dass bei den Cappuccinos bei den anschließenden Autogrammstunden die CDs (und Fanboxen) schier aus den Händen gerissen werden.

Zudem sind smago! einige Beispiele anderer Fanboxen bekannt, die weitaus grenzwertiger sind, was den sogenannten “non music Anteil” betrifft.

In jedem Fall sei darauf hingewiesen, dass den Cappuccinos aufgrund der tatsächlich abverkauften Einheiten (und um die sollte es doch eigentlich gehen …) eine sehr viel höhere Chart-Platzierung zugestanden hätte, würde man beim Bundesverband Musikindustrie nicht aus einem läppischen Formfehler einen Elefanten machen. (Erst recht, nachdem die Plattenfirma der Cappuccinos den Bundesverband Musikindustrie über den tatsächlichen Sachverhalt aufgeklärt hat.)

Das eigentlich “””Perverse””” an der ganzen Sache ist, dass laut Regelwerk zur Ermittlung der Offiziellen Deutschen Album Charts ALLES IM GRÜNEN BEREICH ist. Sogar MEHR ALS IM GRÜNEN BEREICH. Allein der Umstand, dass bei der Produktbeschreibung der Hinweis fehlte, dass das “Goldene Ticket” jeder zehnten (!) Fanbox beiliegt, hat dazu geführt, dass sich der Bundesverband Musikindustrie in diesem Fall unversöhnlich zeigte und die Gfk deswegen die Verkäufe der Fanboxen nicht mitzählen konnte.

Auszug aus dem (öffentlich einsehbaren!) Regelwerk der Charts …:

4.4. Bonusinhalte

Bild/Tonträger bzw. Downloads können um zusätzliches Material ergänzt werden, welches kein neues Produkt generiert, sondern das vorhandene Musikprodukt ergänzt. Solche Inhalte können sein: Musikvideos, Remixe, Live-Versionen oder Webcasts der gleichen Titel, Videosdes „Making Of“, Games mit Bezug zum Produkt, Interviews, Fotos, Texte, Biographien,Discographien, sonstiges Bildmaterial, interaktive Features u. dgl. Bei Bonusmaterial muss geprüft werden, ob es

a) nur der Ergänzung/Aufwertung des originären Musikinhaltes dient und kein eigenständiges Musikprodukt darstellt (z.B. Interviews, Szenen des Making Of, Backstage-Videosequenzen, Rehearsal-Sequenzen, Fotos, Texte, Biographien, Discographien und auch Musik-Tracks unter 45 sec Spieldauer), ob es

b) ein eigenständiges Musikprodukt darstellt, welches jedoch das vorhandene Musikprodukt ergänzt (z.B. identische Mixe in einem anderen Format, Remixe, Live-Versionen, Musikvideos des gleichen Titels, Mehrkanalton-Versionen, Karaoke, Instrumentals), oder ob es

c) sich um Material handelt, dass kein Musik-Content ist (z.B. Games zu einem Musiktitel, Datenbank zur Archivierung des Musikkatalogs, T-Shirt mit Bezug zum Künstler, Bildschirmschoner zum Musiktitel).

Grund für die Prüfung und Basis für Entscheidungen (unter Einschluss der in Ziffern 4.5. und 4.6. dargestellten Regelungen) ist es, die Chartqualifikation diskriminierungsfrei zu regeln und auszuschließen, dass nicht musik-bezogene Inhalte als Hauptbestandteile eines Angebotes Chartfähigkeit ermöglichen.

Bonusmaterial unter a) und b) hat keine Auswirkungen auf die Chartfähigkeit eines Musikprodukts. Bonusmaterial unter c) stellt eine Beigabe dar und muss gemäß Abschnitt 4.5. geprüft werden, ob der Wertbestandteil zulässig ist. Zusätzliche (Bonus-)Musiktitel über 45 sec Spieldauer, die weder mit den bereits vorhandenen Titeln identisch sind noch Remixe, Video- Versionen, Live-Versionen, Special Versions usw. darstellen, gehören zum originären Tracklisting und werden als solches berücksichtigt, soweit Chartregeln sich auf das Tracklisting beziehen (z.B. als Single-Definition oder zur Bestimmung der Additionsfähigkeit mehrerer Varianten). Werden zusätzliche Bonus-Musiktitel zu einem Produkt hinzugefügt, welches selbst kein Musikprodukt ist, so wird dieses Basisprodukt nicht dadurch zu einem Musikprodukt. Der Basisinhalt definiert das Genre. Bonusinhalte haben keinen Einfluss auf die Genrezuordnung.

Bei den Regeln über Bonusinhalte ist es unerheblich, auf welchem Bild/Tonträger bzw. Datenformat sich diese Inhalte befinden.

4.5. Produkte mit physischen und nicht-physischen Beigaben

Bild/Tonträger und Downloads können um physische und nicht-physische Beigaben, die nicht direkt mit dem Musik-Content zu tun haben, ergänzt werden. Physische Beigaben sind z.B. T- Shirts, Poster, Sticker usw.; nicht-physische Beigaben sind z.B. Games, Datenbanken, Player, Mixer und weitere elektronische Features.

Allgemein gilt der Grundsatz, dass der Wertbestandteil der Produktbeigabe aus Sicht der Verbraucher nicht mehr wert sein darf als der Bild/Tonträger/Download selbst.

page15image1187795200page15image1187795472Bei Singles bezieht sich der Wert der Beigabe auf den Track.

Eine Orientierungshilfe für die Bewertung von Beigaben im Hinblick auf die Chartfähigkeit liefert die Anlage 1 zur Systembeschreibung. Neben allgemeinen Bewertungskriterien finden sich dort auch Beispiele für die Marktdurchschnittswerte der verschiedenen Musikproduktkonfigurationen (z.B. CD, CD+DVD, Doppel-CD, etc.; ermittelt durch GfK Entertainment, als Orientierungswert für den Wertbestandteil des Musikproduktes aus Sicht des Verbrauchers, sollten keine vergleichbaren Marktwerte für das Musikprodukt vorliegen) sowie Beispiele für chartfähige Musikprodukt-Beigaben-Kombinationen.

Zusammenstellungen von Musikprodukten und Beigaben, die sich nicht durch die Beispiele in Anlage 1 als eindeutig chartfähig darstellen, sollten vor Veröffentlichung zur abschließenden Prüfung auf Chartfähigkeit bei den Prüfungsbeauftragten eingereicht werden.

Die Prüfungsbeauftragten entscheiden auf Antrag über die Chartqualifikation.

 

 

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