UDO JÜRGENS
"Ente" der BILD-Zeitung?
Das “ehrenwerte Urteil” ist nur hinsichtlich der “Willensvollstrecker” getroffen …:
Wie in vielen Medien berichtet wurde, hat UDO JÜRGENS’ Tochter Gloria Burda das Testament ihres Vaters angefochten. Insbesondere geht es ihr der Berichterstattung zufolge um den Status als Erbin. Sie sieht sich benachteiligt, weil Udos Kinder Jonny und Jenny sowie seine letzte Lebensgefährtin Michala „Moritz“ als Haupterben eingesetzt wurden und sie „nur“ Nachlassnehmerin ist.
Nebenbei bemerkt – ich wundere mich, warum Gloria eigentlich von allen Seiten diesbezüglich fast unisono (vorsichtig gesagt) scharf kritisiert und vielfach offen angefeindet wird. Immerhin ist sie Udos Kind, Michaela „Moritz“ war nicht mal mit Udo verheiratet. Es geht Gloria doch ganz klar um die „Ehre“ und nicht ums Geld, denn sonst könnte sie sich mit 8 Mio. EUR Erbe sicher zufrieden geben. Wobei ich zugebe, dass letztlich Udos letzter Wille zählen sollte nach meiner Meinung. Schade finde ich aber, dass jemand, der sich als Tochter benachteiligt fühlt und um seine (ihre) Ehre kämpft, derart angefeindet wird – aber das ist sicher Geschmackssache.
Wie dem auch sei, muss die BILD-Zeitung (und damit alle, die von ihr abgeschrieben haben wie z. B. die Schweizer Zeitung „Blick“ und einige Schlagerportale – smago! natürlich nicht -) nun zurückrudern, wenn man der „Neuen Züricher Zeitung“ Glauben schenken darf. Laut Aussage des Schweizer Blattes, hat das zuständige Züricher Obergericht eine Medienmitteilung versandt, dass lediglich hinsichtlich der Willensvollstrecker ein Urteil gesprochen sei. Hinsichtlich des Nachlasses sei noch nichts geklärt.
Es bleibt zu hoffen, dass Udos Lebenswerk einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird – egal, wie der Nachlass-Streit ausgeht.
Quellen:
Foto-Credit: Karim Khawatmi
Stephan Imming, 02.05.2016
http://www.ariola.de
http://www.udojuergens.de