“EUROVISION SONG CONTEST 2013”
Cascada: Kein Plagiat!

Cascada treten für Deutschland bei Eurovision Song Contest 2013 an…: 

Der Titel "Glorious", mit dem die Band Cascada am 14. Februar den deutschen Vorentscheid "Eurovision Song Contest 2013 – Unser Song für Malmö" gewonnen hat, ist kein Plagiat von Loreens Song "Euphoria", Siegertitel des letzten Eurovision Song Contests in Baku. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der NDR bei Matthias Pogoda in Auftrag gegeben hatte. Pogoda arbeitet seit 1992 als Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatfragen und berät Künstler, Musikverlage, Rechtsanwälte, Werbeagenturen und Urheberrechtskammern als bestellter Gerichtsgutachter. "Es lässt sich zusammenfassen, dass Glorious und Euphoria keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang", so sein Fazit.

Thomas Schreiber, ARD-Unterhaltungskoordinator: "In seinem Gutachten hat Matthias Pogoda festgestellt, dass beide Songs sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Auch die Geschäftsführung des 'Euphoria‘-Musikverlages 'peermusic‘ kennt das Gutachten und wünscht dem deutschen Beitrag Cascada viel Glück. Deshalb freue ich mich, dass Cascada am 18. Mai beim Eurovision Song Contest in Malmö für Deutschland auf der Bühne stehen werden."

In seinem Gutachten untersucht Matthias Pogoda die "Vokale Melodik" und das "Arrangement" beider Songs, untergliedert in die Punkte "Strophen", Refrains", "Strophenbegleitfiguren" und "Refrainbegleitfiguren". So stellt er fest, dass sich im Notenbild beider Musiken "keine auffälligen Ähnlichkeiten" finden, "im Gegenteil: das vokale Ideenwerk von Glorious und Euphoria ist deutlich verschieden." Beide Songs seien "mit ähnlichen und stiltypischen Mitteln arrangiert" und verwendeten "neben handelsüblichen Sounds und Beats (…) ähnliche Keyboardbegleitfiguren". "Im Notenbild gegenüber gestellt lässt sich jedoch erkennen, dass die konkrete Ausformung dieser Begleitfiguren in beiden Musiken deutlich unterschiedlich ist."

In seiner "Bewertung" schreibt der Musikexperte u. a.: "Für einen begründeten Plagiatsvorwurf wesentlich ist m. W. der Melodieschutz. Das Melodiewerk beider Musiken ist deutlich verschieden. (…) Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten m. E. detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall."

Bitte beachten Sie auch www.eurovision.de!

NDR

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

11 − = 4

Diese Webseite benutzt Cookies. Aktuell sind Cookies, die nicht essentiell für den Betrieb dieser Seite nötig sind, blockiert. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind nur auf essentielle Cookies eingestellt. Um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. essentielle Cookies: PHP Session - Dieses Cookie ist nötig für die Funktion der Seite um wichtige Informationen an folgende Seiten weiterzugeben. nicht essentielle Cookies - Der Seitenbetreiber hat diese Cookies genehmigt, Sie sind sie jedoch deaktiviert: YOUTUBE-Videos - Beim Einblenden der Youtube-Videos werden Cookies von Youtube/Google als auch deren Partner eingebunden. Youtube und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Videos und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de näher beschrieben wird. Spotify-Playlist - Beim Einblenden der Spotify Playliste werden Cookies von Spotify als auch deren Partner eingebunden. Spotify und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Playlist und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf spotify.de näher beschrieben wird.

Schließen