smago! INFORMIERT
GEMA und katholische Kirche einigen sich auf pauschale Lizenzzahlung!

Katholische Gemeinden und Einrichtungen müssen ihre Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA anmelden …:

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA haben sich auf die Fortführung des Pauschalvertrags für Konzert- und Gemeindeveranstaltungen geeinigt. Er regelt die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Musik bei Konzerten und Aufführungen von Pfarreien, Gemeinden oder anderen Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft. Inhaltlich tritt damit die frühere Pauschalregelung wieder in Kraft, jedoch zu angepassten Konditionen.

Für katholische Gemeinden und Einrichtungen bedeutet die Einigung eine erhebliche Erleichterung. Sie brauchen die Nutzung von Musik bei ihren Veranstaltungen ab sofort nicht mehr einzeln bei der GEMA zu lizenzieren. Durch den Konzert- und Gemeindevertrag ist die Nutzung von urheberrechtlich geschützen Werken stattdessen wieder pauschal abgedeckt. Wie in der Vergangenheit müssen die Gemeinden lediglich die Konzerte melden und bei Livemusik eine Liste der gespielten Werke einreichen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018.

„Wir freuen uns sehr über die Einigung. Sie erleichtert und stärkt das kulturelle Leben in den Kirchengemeinden und stellt gleichzeitig sicher, dass Komponisten und Textdichter eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. Denn entgegen manchem Vorurteil kommen bei kirchlichen Veranstaltungen auch viele zeitgenössische Werke zur Aufführung, für die selbstverständlich die Urheberrechte gelten“, sagt GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller.

Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und die GEMA hatten sich im vergangenen Jahr zunächst nicht auf eine Anpassung der Jahrespauschale einigen können. Daher sah sich die GEMA gezwungen, den Vertrag mit dem VDD zum Jahresende 2017 zu kündigen. Seither mussten die katholischen Gemeinden die GEMA-Lizenzvergütung aus eigener Kasse bezahlen. Gottesdienste und gottesdienstähnliche Veranstaltungen waren davon ausgenommen.

„Leider ist es durch die Auseinandersetzung in manchen Gemeinden zu Irritationen und zusätzlichen Belastungen gekommen. Mit der jetzigen Einigung haben wir ein Verfahren gefunden, das für beide Seiten die beste und einfachste Lösung darstellt“, erklärt Georg Oeller.

Durch die Nutzungspauschale sind nunmehr wieder fast alle Veranstaltungen der Kirchengemeinden seit dem 1. Januar 2018 abgedeckt. Bereits gestellte Rechnungen werden von der GEMA storniert und gegebenenfalls zurückerstattet.

GEMA (Textvorlage)
https://www.gema.de/
https://www.gema.de/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

83 − = 74

Diese Webseite benutzt Cookies. Aktuell sind Cookies, die nicht essentiell für den Betrieb dieser Seite nötig sind, blockiert. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind nur auf essentielle Cookies eingestellt. Um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. essentielle Cookies: PHP Session - Dieses Cookie ist nötig für die Funktion der Seite um wichtige Informationen an folgende Seiten weiterzugeben. nicht essentielle Cookies - Der Seitenbetreiber hat diese Cookies genehmigt, Sie sind sie jedoch deaktiviert: YOUTUBE-Videos - Beim Einblenden der Youtube-Videos werden Cookies von Youtube/Google als auch deren Partner eingebunden. Youtube und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Videos und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf https://policies.google.com/privacy?hl=de näher beschrieben wird. Spotify-Playlist - Beim Einblenden der Spotify Playliste werden Cookies von Spotify als auch deren Partner eingebunden. Spotify und deren Partner verwenden Cookies, um Ihre Nutzererfahrung zu personalisieren, Ihnen Werbung basierend auf Ihren Interessen anzuzeigen sowie für Analyse- und Messungszwecke. Durch das Einblenden der Playlist und deren Nutzung stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu, die in der Cookie-Richtlinie auf spotify.de näher beschrieben wird.

Schließen