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„Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ muss nachgebessert werden!

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Streitwert bei Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen drastisch zu reduzieren! 

Die Verbände der Kultur- und Kreativwirtschaft unterstützen den Vorstoß von Kulturstaatsminister Bernd Neumann, den Entwurf zum „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nachzubessern. „Wir sind uns mit der Justizministerin einig, dass die Abzocke von Verbrauchern jeder seriösen Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen schadet und damit letztendlich die Akzeptanz des Wertes jeglicher kreativer Leistung untergräbt. Es war wichtig, dass der Staatsminister hier die Notbremse gezogen hat und Verbesserungsvorschläge in den aktuellen Gesetzesentwurf einbringt, die dazu beitragen sollen, den Schutz der Kultur- und Kreativwirtschaft auch in Zukunft zu gewährleisten“, kommentiert Prof. Dieter Gorny, Präsident des Bundesverbands Musikindustrie. Der aktuelle Entwurf würde genau das Gegenteil dessen erreichen, was er erreichen solle: Seriöse Abmahnungen würden de facto unmöglich gemacht werden, während unseriöse Praktiken von dem Gesetz kaum betroffen wären. Zahlreiche Verbände begrüßen deshalb, dass Staatsminister Bernd Neumann innerhalb der Ressortabstimmung zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf Nachbesserungen dringt, damit die legitimen Interessen der Urheber und ihrer Partner gewahrt bleiben.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Streitwert bei Abmahnungen im Fall von Urheberrechtsverletzungen drastisch zu reduzieren. Mit der pauschalen Deckelung der Abmahngebühren wird die zivilrechtliche Verfolgung vieler Urheberrechtsverletzungen zusätzlich erheblich erschwert, weil die Verfahren nicht mehr kostendeckend geführt werden können. Zudem differenziert der Gesetzentwurf nicht zwischen „kleinen“ und „großen“ Urheberrechtsverletzungen. „Egal, ob es sich um einen Song oder zahlreiche Kinofilme handelt, wird der Streitwert grundsätzlich mit 1.000 Euro bemessen, obwohl der wirtschaftliche Wert der verletzten Rechtsgüter gänzlich unterschiedlich ist. Selbst das illegale Angebot vor der offiziellen Veröffentlichung, zum Beispiel dem Kinostart, macht da keine Ausnahme. Das macht den Gesetzentwurf undifferenziert und sachfremd. Er stellt den Wert kreativer Leistung völlig infrage“, sagt Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft. Zudem führe der Gesetzentwurf zu einer weiteren Bagatellisierung von Rechtsverletzungen im Internet und sei deshalb sowohl an die Kultur- und Kreativwirtschaft als auch an die Verbraucher ein inakzeptables Signal.

Zivilrechtliche Abmahnungen sind momentan die einzige rechtliche Handhabe gegen illegales Filesharing. Vorschläge der Kultur- und Kreativwirtschaft zur Einführung von Warnhinweismodellen, die den Verbraucher anders als die Abmahnung zunächst aufklären würden, wurden von der Justizministerin leider kategorisch blockiert. „Die Schaffung von solchen zusätzlichen Instrumenten, insbesondere unter Beteiligung von Vermittlern wie Internet Service Providern, sind nach unserer Auffassung dringend notwendig“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

 

Allianz Deutscher Produzenten – Film & Fernsehen e.V.
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
Bundesverband Musikindustrie e. V.
SPIO Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e. V.
VPRT Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.
VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.

www.musikindustrie.de

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