{"id":81190,"date":"2016-01-30T00:00:00","date_gmt":"2016-01-30T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/smago.de\/ws\/?p=81190"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"smago-INFORMIERT-BVMI-begruesst-81189","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/smago.de\/ws2\/smago-informiert\/smago-INFORMIERT-BVMI-begruesst-81189\/","title":{"rendered":"smago! INFORMIERT <br \/>BVMI begr\u00fc\u00dft BGH-Urteil zur Haftung von Access-Providern!"},"content":{"rendered":"<p>Klarstellung zur Verantwortlichkeit im Internet: Sperranordnungen auch gegen Access-Provider m\u00f6glich!\u00a0 <!-more-><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Verfahren &uuml;ber die Haftung eines Access-Providers nun die Urteilsbegr&uuml;ndung vorgelegt. Die Revision wurde bekanntlich bereits am 26. November 2015 im Rahmen der m&uuml;ndlichen Verhandlung zur&uuml;ckgewiesen. Doch hatte der BGH schon in der damals ver&ouml;ffentlichten Pressemitteilung eine m&ouml;gliche Haftung von Access-Providern nicht per se ausgeschlossen, was der BVMI begr&uuml;&szlig;t hatte. In seiner Urteilsbegr&uuml;ndung &auml;u&szlig;ert sich der BGH nun umfassend zur Haftung von Access-Providern und best&auml;tigt die grunds&auml;tzliche Anerkennung der&nbsp; Haftung eines Access-Providers. In den Leits&auml;tzen des Urteils hei&szlig;t es w&ouml;rtlich:<\/p>\n<p>&bdquo;Ein Telekommunikationsunternehmen, das Dritten den Zugang zum Internet bereitstellt, kann von einem Rechteinhaber als St&ouml;rer darauf in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internetseiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich gesch&uuml;tzte Werke rechtswidrig &ouml;ffentlich zug&auml;nglich gemacht werden.&ldquo; Weiterhin ist der BGH der Ansicht, dass die Effektivit&auml;t m&ouml;glicher Sperrma&szlig;nahmen trotz &bdquo;der aufgrund der technischen Struktur des Internets bestehenden Umgehungsm&ouml;glichkeiten&ldquo; nicht in Frage steht und eine Sperranordnung auch insoweit zumutbar ist. Auch m&uuml;ssten nicht &bdquo;ausschlie&szlig;lich rechtsverletzende Inhalte auf der Internetseite bereitgehalten werden&ldquo; &ndash; die Sperranordnung sei bereits dann zumutbar, wenn &bdquo;nach dem Gesamtverh&auml;ltnis rechtm&auml;&szlig;ige gegen&uuml;ber rechtswidrigen Inhalten nicht ins Gewicht&ldquo; fielen. Ebenso wenig stehe einer Sperranordnung entgegen, dass nicht nur die Inhalte der Kl&auml;gerinnen betroffen seien, sondern auch die Rechte Dritter.<\/p>\n<p>Allerdings m&uuml;ssen nach Ansicht des BGH die Rechteinhaber im Vorfeld noch weitere Anstrengungen gegen den Host-Provider und den Website-Betreiber vornehmen, da diese n&auml;her an der Rechtsverletzung seien als der Vermittler des Internetzugangs. Um Rechtsschutzl&uuml;cken zu verhindern, muss es nach dem Urteil des BGH in F&auml;llen der erfolglosen Inanspruchnahme der anderen Beteiligten jedoch m&ouml;glich sein, den Access-Provider in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n<p>BVMI-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Dr. Florian Dr&uuml;cke dazu heute in Berlin: &bdquo;Der BGH erkennt erstmals in Deutschland an, dass Access-Provider unter bestimmten Umst&auml;nden verpflichtet sind, einer Sperranordnung Folge zu leisten. Das ist f&uuml;r die Diskussion rund um den Verantwortungsraum Internet und die Rolle der einzelnen Beteiligten eine wichtige Klarstellung in einer h&ouml;chst umstrittenen Frage. Es ist dabei auch konsequent und richtig, den &bdquo;Durchleitern&ldquo; eine gewisse Verantwortung zuzuerkennen. Wir m&uuml;ssen erkennen, dass es keine vollst&auml;ndig neutralen Beteiligten in diesem Umfeld gibt. F&uuml;r die Debatte, in der immer wieder Freiheit, Technik, Fortschritt und neue digitale Vertriebswege gegen Inhalte bzw. die Interessen der Berechtigten&nbsp; abgewogen werden, ist das ein wichtiger Fortschritt.&ldquo;<\/p>\n<p>Der BVMI hatte schon in seiner eigenen Pressemeldung im November darauf hingewiesen, dass die vom BGH faktisch etablierte Subsidiarit&auml;t der Access-Provider-Haftung nicht in einem Rechtsdurchsetzungsnirwana enden und die tats&auml;chliche Durchsetzung von Rechten am Ende unm&ouml;glich machen d&uuml;rfe.&nbsp;<\/p>\n<p>Florian Dr&uuml;cke: &bdquo;Der BGH verweist mit Blick auf Sperranordnungen gegen Vermittler von Internetzug&auml;ngen unter anderem auf&nbsp; Artikel 8, Absatz 3 der Richtlinie 2001\/29\/EG &uuml;ber das Urheberrecht in der Informationsgesellschaft. Wie sich das in der rechtlichen Praxis abbilden l&auml;sst, ist auch insofern fraglich, als die Richtlinie&nbsp; keine Subsidiarit&auml;t vorsieht. Sicherlich wird ein wichtiges Element die M&ouml;glichkeit zur Durchsetzung von Anspr&uuml;chen und die Anforderung an die Impressumspflicht im Ausland sein. Es kann jedoch nicht Sinn und Zweck sein, &uuml;ber Jahre Zeit und Geld zu vergeuden und dabei zusehen zu m&uuml;ssen, wie Rechte weiter verletzt werden, um am Ende vor einem toten Briefkasten in der Ukraine zu stehen, und erst dann den Access-Provider adressieren zu k&ouml;nnen.&ldquo;<\/p>\n<p>\n<strong><a class=\"external-link-new-window download\" href=\"http:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;client=12&amp;nr=73491&amp;pos=0&amp;anz=1&amp;Blank=1.pdf\" target=\"_blank\" title=\"Opens external link in new window\">Urteilsbegr&uuml;ndung des BGH (I ZR 174\/14)<\/a><\/strong><\/p>\n<p>http:\/\/www.musikindustrie.de (Textvorlage)<br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de <br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Klarstellung zur Verantwortlichkeit im Internet: Sperranordnungen auch gegen Access-Provider m\u00f6glich!\u00a0 Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Verfahren &uuml;ber die Haftung<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":81191,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_FSMCFIC_featured_image_caption":"","_FSMCFIC_featured_image_nocaption":"","_FSMCFIC_featured_image_hide":""},"categories":[33],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/81190"}],"collection":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=81190"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/81190\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media\/81191"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=81190"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=81190"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=81190"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}