{"id":77464,"date":"2016-05-14T00:00:00","date_gmt":"2016-05-14T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/smago.de\/ws\/?p=77464"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"smago-INFORMIERT-BGH-Urteil-zur-77463","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/smago.de\/ws2\/smago-informiert\/smago-INFORMIERT-BGH-Urteil-zur-77463\/","title":{"rendered":"smago! INFORMIERT <br \/>BGH-Urteil zur Haftung eines Anschlussinhabers:"},"content":{"rendered":"<p>BVMI: &#8222;Erfreuliche Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber \u2013 einerseits&#8220;!\u00a0 <!-more-><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begr&uuml;&szlig;t die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der ein Anschlussinhaber f&uuml;r Urheberrechtsverletzungen haftet, die &uuml;ber seinen Internetanschluss begangen worden sind &ndash; sofern er nicht nachweisen kann, dass die Rechtsverletzungen durch einen Dritten erfolgt sind. Der BGH hat diese Entscheidung gestern in einem Verfahren der f&uuml;hrenden deutschen Tontr&auml;gerhersteller (I ZR 48\/15) verk&uuml;ndet. Es ging hierbei um einen Anschluss, &uuml;ber den im Jahr 2007 insgesamt 809 Audiodateien &ouml;ffentlich zug&auml;nglich gemacht worden waren. Der Anschlussinhaber hatte eine Verantwortung bisher zur&uuml;ckgewiesen mit dem Hinweis, sowohl seine Ehefrau als auch seine damals 15 und 17 Jahre alten Kinder h&auml;tten Zugriff auf den Internetzugang gehabt, die T&auml;terschaft der Ehefrau konnte jedoch ausgeschlossen werden. Bereits die Vorinstanz, das OLG K&ouml;ln, hat darauf hingewiesen, dass der Anschlussinhaber beweisen muss, die Rechtsverletzung nicht selbst begangen zu haben.<\/p>\n<p>BVMI-Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer Dr. Florian Dr&uuml;cke: &bdquo;Die Entscheidung des BGH im eingangs beschriebenen Verfahren ist ein erfreuliches Ergebnis, weil sie&nbsp; an dieser Stelle die Position der Rechteinhaber im Hinblick auf die h&auml;ufig schwierige Beweissituation grunds&auml;tzlich st&auml;rkt &ndash; aus unserer Sicht kann es f&uuml;r eine Haftungsbefreiung nicht ausreichend sein, den Zugriff Dritter lediglich als M&ouml;glichkeit in den Raum zu stellen. Dass die Bundesregierung in dieser Woche nun entschieden hat, k&uuml;nftig auch f&uuml;r private WLAN-Betreiber eine Haftungsprivilegierung einzuf&uuml;hren, wird bei solchen F&auml;llen in Zukunft zu erheblichen Rechtsunsicherheiten f&uuml;r Kreative und ihre Partner, aber auch f&uuml;r die Verbraucher f&uuml;hren. Gerade, um das Internet als positiven Gesellschaftsraum zu gestalten, ist es wichtig, klare Verantwortlichkeiten zu benennen. Das geht weit &uuml;ber die hier in Rede stehenden Filesharing-Verfahren aus l&auml;ngst vergangenen Zeiten hinaus. Im &Uuml;brigen d&uuml;rfte im Jahr 2016 bekannt sein, dass das Mittel der Wahl zur Eind&auml;mmung von Rechtsverletzungen das Vorgehen gegen illegale Plattformbetreiber ist, insbesondere auch dadurch, dass ihnen die finanziellen Mittel entzogen werden.&ldquo;<\/p>\n<p>&bdquo;Wenig einleuchtend ist allerdings die Entscheidung in einem anderen, ebenfalls am gestrigen Donnerstag verhandelten Fall des BGH (I ZR 86\/15)&ldquo;, so Dr&uuml;cke weiter. &bdquo;F&uuml;r Rechtsverletzungen durch zum Beispiel G&auml;ste im Haushalt m&uuml;sse ein Anschlussinhaber nicht automatisch haften und die G&auml;ste auch nicht &bdquo;belehren&ldquo;, da das f&uuml;r vollj&auml;hrige Nutzer &quot;nicht zumutbar&quot; sei. Im konkreten Fall hatte die Anschlussinhaberin zwar die mutma&szlig;liche im Ausland lebende T&auml;terin benannt und eine Haftung zur&uuml;ckgewiesen. Wollten die Rechteinhaber in einem solchen Fall aber auf die Durchsetzung ihrer Rechte bestehen, w&uuml;rde dies vermutlich weitere erhebliche Verfahrenskosten mit sich bringen. Insofern erschwert diese Entscheidung des BGH die Rechtsdurchsetzung f&uuml;r die Kreativen und ihre Partner.&ldquo;<\/p>\n<p>Bundesverband Musikindustrie e.V. (Textvorlage)<br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de<br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>BVMI: &#8222;Erfreuliche Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber \u2013 einerseits&#8220;!\u00a0 Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begr&uuml;&szlig;t die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der ein<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":77465,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_FSMCFIC_featured_image_caption":"","_FSMCFIC_featured_image_nocaption":"","_FSMCFIC_featured_image_hide":""},"categories":[33],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77464"}],"collection":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=77464"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/77464\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media\/77465"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=77464"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=77464"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=77464"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}