{"id":71749,"date":"2016-11-18T00:00:00","date_gmt":"2016-11-18T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/smago.de\/ws\/?p=71749"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"smago-INFORMIERT-Kammergericht-71748","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/smago.de\/ws2\/smago-informiert\/smago-INFORMIERT-Kammergericht-71748\/","title":{"rendered":"smago! INFORMIERT <br \/>Kammergericht entscheidet gegen Verlegerbeteiligung in der GEMA!"},"content":{"rendered":"<p>Im April 2016 hatte der Bundesgerichtshof im Fall der VG Wort entschieden, dass eine Aussch\u00fcttung von Ertr\u00e4gen auf gesetzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche an Verleger nur noch in Ausnahmef\u00e4llen erfolgen kann!\u00a0 <!-more-><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Kammergericht in Berlin hat am 14. November 2016 entschieden (AZ 24 U 96\/14), dass die GEMA ihre Musikverleger nicht mehr wie bisher an den Einnahmen beteiligen darf. Ausgangspunkt f&uuml;r die Entscheidung war die Klage der beiden Urheber und GEMA-Mitglieder Bruno Kramm und Stefan Ackermann. Die Kl&auml;ger hatten geltend gemacht, dass ihnen neben dem Urheberanteil auch der Verlegeranteil zustehe, da die Nutzungsrechte allein von den Urhebern in die GEMA eingebracht w&uuml;rden. Nach den m&uuml;ndlichen Ausf&uuml;hrungen des Kammergerichts Berlin st&uuml;tzt sich die Entscheidung insbesondere darauf, dass in den bestehenden Verlagsvertr&auml;gen keine eindeutige Aussage zur Beteiligung des Verlegers erkennbar sei. Die Urteilsgr&uuml;nde liegen noch nicht vor.<\/p>\n<p>Im April 2016 hatte der Bundesgerichtshof im Fall der VG Wort entschieden, dass eine Aussch&uuml;ttung von Ertr&auml;gen auf gesetzliche Verg&uuml;tungsanspr&uuml;che an Verleger nur noch in Ausnahmef&auml;llen erfolgen kann. Anders als die VG Wort, die Autoren und Buchverlage vertritt, beteiligt die GEMA ihre Musikverleger nicht pauschal, sondern nur dann, wenn Urheber und Verleger eine solche Beteiligung im Verlagsvertrag vereinbart haben.<\/p>\n<p>&bdquo;Wir halten die Entscheidung f&uuml;r falsch. Besonders bedauerlich ist, dass das Kammergericht allein darauf abstellt, wer die Rechte eingebracht hat. Dieses Prinzip kann je nach Ausgestaltung des Verlagsvertrages auch zulasten der Urheber wirken&ldquo;, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. &bdquo;Entscheidender ist jedoch, dass die Autoren und Verleger sich seit Jahrzehnten dar&uuml;ber einig sind, dass beide wirtschaftlich von den Einnahmen durch die Rechteeinr&auml;umung profitieren sollen. Wenn der Urheber den Verleger als Gegenleistung f&uuml;r die verlegerische T&auml;tigkeit entlohnen m&ouml;chte, ist diese Beteiligung legitim&ldquo;, erg&auml;nzt Dr. Heker.<\/p>\n<p>Prof. Dr. Enjott Schneider, Komponist und Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA betont die gelebte Solidarit&auml;t aller Berufsgruppen: &bdquo;Autoren und Verleger sitzen bei der GEMA sowie in nahezu allen anderen Verwertungsgellschaften gemeinsam an einem Tisch &ndash; weil sie sich gegenseitig brauchen. Nur durch diese Gemeinschaft kann kulturelle Vielfalt entstehen. Gl&uuml;cklicherweise hat die Politik verstanden, dass f&uuml;r eine vielf&auml;ltige Musik- und Kulturlandschaft die bew&auml;hrte Zusammenarbeit zwischen Urhebern und Verlegern zwingend notwendig ist und deshalb eine entsprechende gesetzliche Klarstellung erarbeitet werden muss.&ldquo;<\/p>\n<p>Der Umfang der von der GEMA wahrgenommen Rechte ist durch die Entscheidung nicht betroffen, da es sich um eine reine Verteilungsfrage handelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskr&auml;ftig.<\/p>\n<p>Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 70.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von &uuml;ber zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der gr&ouml;&szlig;ten Autorengesellschaften f&uuml;r Werke der Musik.<\/p>\n<p>GEMA (Textvorlage)<br \/>https:\/\/www.gema.de\/<br \/>https:\/\/www.gema.de\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im April 2016 hatte der Bundesgerichtshof im Fall der VG Wort entschieden, dass eine Aussch\u00fcttung von Ertr\u00e4gen auf gesetzliche Verg\u00fctungsanspr\u00fcche<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":71750,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_FSMCFIC_featured_image_caption":"","_FSMCFIC_featured_image_nocaption":"","_FSMCFIC_featured_image_hide":""},"categories":[33],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71749"}],"collection":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=71749"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/71749\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media\/71750"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=71749"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=71749"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=71749"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}