{"id":144023,"date":"2020-03-26T00:00:39","date_gmt":"2020-03-25T23:00:39","guid":{"rendered":"https:\/\/online.smago.de\/ws2\/?p=144023"},"modified":"2020-03-25T22:07:52","modified_gmt":"2020-03-25T21:07:52","slug":"smago-informiert-hilferuf-der-deutschen-konzert-und-tourneeveranstalter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/smago.de\/ws2\/top\/smago-informiert-hilferuf-der-deutschen-konzert-und-tourneeveranstalter\/","title":{"rendered":"smago! INFORMIERT <br>Hilferuf der deutschen Konzert- und Tourneeveranstalter!"},"content":{"rendered":"<p>Lesen Sie HIER ein Schreiben von Prof. Jens Michow, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Pr\u00e4sident\u00a0<b>Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V.<\/b>&#8230;:<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Sehr geehrte Damen und Herren Bundestagsabgeordnete,<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>die deutschen Konzert-, Tournee- und Festivalveranstalter nehmen mit gr\u00f6\u00dfter Verzweiflung die aktuelle Entwurfsfassung von Artikel 240 EGBGB \u00a7 1 zu den \u201eVertragsrechtlichen Regelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie\u201c zur Kenntnis.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Aufgrund der aktuellen Veranstaltungsverbote steht die deutsche Veranstaltungswirtschaft vor der kaum zu bew\u00e4ltigenden Herausforderung, die Kartenk\u00e4ufe f\u00fcr rund 80.000 (nur) bis Ende Mai 2020 stattfindende Veranstaltungen mit einem Umsatz von 1,25 Milliarden Euro r\u00fcckabwickeln zu m\u00fcssen. Dies w\u00fcrde bei dem Gro\u00dfteil der deutschen Veranstaltungsunternehmen zwangsl\u00e4ufig bereits kurzfristig zu einem wirtschaftlichen Kollaps f\u00fchren.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, der nahezu 100 % der Unternehmen der deutschen Veranstaltungswirtschaft repr\u00e4sentiert, hat daher bereits vor zwei Wochen angeregt, dass der R\u00fcckerstattungsanspruch des Ticketinhabers ausgeschlossen ist, wenn der Veranstalter die untersagte Veranstaltung innerhalb eines Jahres nachholt. Entsprechende Gesetzesvorlagen befinden sich in \u00d6sterreich, Italien, Belgien und D\u00e4nemark bereits in der Umsetzung.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Der Entwurfsstand vom Freitagabend sah f\u00fcr Art. 240 EGBGB\u00a7 1 sah ein allgemeines, zumindest bis zum 30.09.2020 <b>befristetes Leistungsverweigerungsrecht <\/b>f\u00fcr von der Corona-Krise betroffene Schuldner vor. Eine solche Regelung w\u00fcrde es den vielen hundert von den derzeitigen bundesweiten Veranstaltungsverboten betroffenen<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Veranstaltern von Kultur- und Musikveranstaltungen gestatten, <b>abgesagte Veranstaltungen in den Herbst zu verlegen<\/b>, oder im Fall einer unvermeidbaren Absage die R\u00fcckzahlung der Ticketpreise zumindest gestreckt vorzunehmen. Dies w\u00fcrde unmittelbar dazu beitragen, die <b>Liquidit\u00e4t dieser Unternehmen zu sch\u00fctzen<\/b>, ansonsten unvermeidbare <b>Insolvenzen zu verhindern <\/b>und die <b>akut drohende Vernichtung von gro\u00dfen Teilen der Kulturwirtschaft <\/b>abzuwenden. Die am Freitagabend vorgeschlagene L\u00f6sung w\u00fcrde dar\u00fcber hinaus keinerlei zus\u00e4tzliche Belastung der \u00f6ffentlichen Haushalte ausl\u00f6sen. Die Interessen der Verbraucher w\u00e4ren durch die im Entwurf vorgesehenen Zumutbarkeitsregelungen ebenfalls gewahrt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die aktuelle Fassung sieht in \u00a71 Abs. 2 ein Leistungsverweigerungsrecht nur noch f\u00fcr Kleinstunternehmern bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen vor. Damit reduzierte sich das in der gegenw\u00e4rtigen Krise von Konzertveranstalten so existentiell ben\u00f6tigte Leistungsverweigerungsrecht nur auf Dauerschuldverh\u00e4ltnisse und nur auf Unternehmen, deren Jahresumsatz 2 Mio. EUR nicht \u00fcberschreitet und die weniger als zehn Mitarbeiter besch\u00e4ftigen. Auf Konzert- und Tourneeveranstalter w\u00e4re diese Regelung aber bereits deshalb nicht anwendbar, da es sich bei Konzertangeboten regelm\u00e4\u00dfig nicht um Dauerschuldverh\u00e4ltnisse, sondern um singul\u00e4re Veranstaltungs-besuchsvertr\u00e4ge handelt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>W\u00fcrde die aktuell vorliegende Entwurfsfassung beschlossen werden, w\u00fcrden Konzertveranstalter aus von ihnen nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden auf nicht selten sechsstelligen <b>Vorlaufkosten<\/b>, die bereits in die Vorbereitung dieser Veranstaltungen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>geflossen sind, h\u00e4ngenbleiben. Da derzeit der <b>Kartenverkauf auch f\u00fcr Konzerte in den kommenden Monaten komplett zum Erliegen gekommen ist <\/b>und zudem nicht nur in Deutschland Spielst\u00e4tten aufgrund der aktuellen Ungewissheit \u00fcber die Dauer der Pandemie keine neuen Mietvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen, haben Veranstalter auch keine alternativen M\u00f6glichkeiten zur Einnahmeerzielung. Sie w\u00fcrden, sofern es bei der aktuellen Entwurfsfassung des Moratoriums (\u00a7 1) bleibt, zwangsl\u00e4ufig in die Insolvenz getrieben.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Um diese Folgen der aktuellen Krise abzumildern, m\u00fcssen Veranstalter das Recht erhalten, die untersagte Veranstaltung innerhalb eines realistischen Zeitraums, n\u00e4mlich innerhalb von 365 Tagen, nachzuholen. Dabei muss der R\u00fcckerstattungsanspruch des Ticketinhabers durch ein Leistungsverweigerungsrecht ausgeschlossen werden, sofern der Veranstalter die untersagte Veranstaltung innerhalb eines Jahres nachholt. Bitte ber\u00fccksichtigen Sie, dass es faktisch unm\u00f6glich ist, tausende ausgefallener Veranstaltung bereits bis Ende September \u2013 gar nicht zu reden von Ende Juni 2020 \u2013 nachzuholen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Zudem bedarf es einer Regelung bez\u00fcglich der <b>Verpflichtungen <\/b>der Veranstalter, die sie bereits Monate vor Stattfinden eines Konzertes oder Durchf\u00fchrung einer Tournee zu deren Vorbereitung <b>mit diversen Dienstleistern <\/b>abgeschlossen haben. Das sind z.B. Mietvertr\u00e4ge der Veranstalter mit Spielst\u00e4ttenbetreibern, die Anmietung von technischem Equipment, Buchung von Reisen, Vertr\u00e4ge mit Caterern, Vertr\u00e4gen mit Dienstleistungspersonal. Diese sind regelm\u00e4\u00dfig so ausgestaltet \u2013 und dies entspricht bei Werkvertr\u00e4gen ohnehin der gesetzlichen Regelung des \u00a7 648 BGB &#8211; dass Veranstalter im Falle eines Veranstaltungsausfalls die vereinbarte Verg\u00fctung dennoch in vollem Umfang zu zahlen haben. Bereits das kann den Veranstalter in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Um alldem effektiv entgegenzuwirken, bedarf es f\u00fcr die Zeit der Krise einer \u00c4nderung des geltenden Rechts, dass Veranstaltern das Recht einger\u00e4umt wird, von Dienstleistungs- bzw. Werkvertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten oder sie zu k\u00fcndigen, sofern eine Veranstaltung aufgrund eines Umstands untersagt wird, den der Veranstalter nicht zu verantworten hat (also vorliegend im Falle der COVID-19-Pandemie).<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Wir bitten Sie ferner, bei Ihren Entscheidungen zu ber\u00fccksichtigen, dass Veranstalter das Erfordernis der Absage ihrer Veranstaltungen nicht zu vertreten haben. <\/b>Daher kann es auch nicht sein, dass Veranstaltungsunternehmen nunmehr auf ganz erheblichen existentiellen Sch\u00e4den h\u00e4ngenbleiben. Bereits die bei Veranstaltungsabsagen bis Ende Mai zu erwartenden Sch\u00e4den liegen bei <b>\u00fcber eine Milliarde Euro<\/b>, die, sofern keine den besonderen Gegebenheiten der Veranstaltungsbranche entsprechende gesetzliche Regelung beschlossen wird, letztlich vom Staat zu tragen sein werden. <b>Bitte ber\u00fccksichtigen Sie auch das bei Ihren Entscheidungen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>In den deutschen Veranstaltungsunternehmen sind eine <b>hohe f\u00fcnfstellige Zahl Arbeitnehmer t\u00e4tig. Wirtschaftlich unmittelbar abh\u00e4ngig von dem Wirtschaftszweig <\/b>sind viele weitere Unternehmen wie z.B. Technikdienstleister, Personaldienstleister f\u00fcr Sicherheit, Veranstaltungsst\u00e4tten, Veranstaltungsgastronomie und Reinigungsunternehmen. Diese besch\u00e4ftigen Arbeitnehmer in nochmals <b>sechsstelliger Zahl<\/b>. Hinzu kommen hunderttausende von Arbeitspl\u00e4tzen in nachgelagerten Bereichen wie Beherbergung und Bewirtung, Transport, Vermarktung und Tourismus, deren Ums\u00e4tze in erheblichem Ma\u00dfe ihren Ursprung in Live Entertainment-Veranstaltungen haben. Entertainment-Veranstaltungen sind anerkannterma\u00dfen ein <b>harter Standortfaktor und wesentlicher Treiber f\u00fcr regionalwirtschaftliche Effekte<\/b>, deren Umfang h\u00e4ufig ein Mehrfaches der eigentlichen Veranstaltungsums\u00e4tze betr\u00e4gt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die deutsche Veranstaltungswirtschaft ist die <b>tragende S\u00e4ule des Kultur- und Freizeitlebens <\/b>in unserem Land. Die in ganz Deutschland geltenden Veranstaltungsverbote sind ein massiver und zielgerichteter Eingriff in den Gesch\u00e4ftsbetrieb einer ganzen Branche, der ohne Beispiel ist und der ohne geeignete Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen dazu f\u00fchren wird, <b>dass die deutsche Kulturlandschaft weit \u00fcber das Ende der Corona-Krise hinaus massiven und dauerhaften Schaden nehmen wird.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Die hohe Bedeutung und <b>Systemrelevanz der Kultur <\/b>hat auch die Bundeskanzlerin im Oktober 2018 in ihrer Rede zum Festakt 20 Jahre BKM im Humboldt Forum in Berlin ausdr\u00fccklich betont. Mehr als jede andere Branche in Deutschland ist die Veranstaltungswirtschaft daher f\u00fcr einen <b>branchenbezogenen staatlichen Rettungsschirm <\/b>pr\u00e4destiniert.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Dass nun aber selbst die allgemeinen und branchenunspezifischen Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen im vorliegenden Gesetzentwurf in einer Weise ver\u00e4ndert werden sollen, die zu einem Herausfallen ausgerechnet der besonders schutzbed\u00fcrftigen deutschen Veranstaltungswirtschaft aus dem Schutzbereich dieses allgemeinen Gesetzes f\u00fchrt, ist nicht im Ansatz nachvollziehbar oder begr\u00fcndbar.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen!<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><b>Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/b><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Prof. Jens Michow<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Pr\u00e4sident<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lesen Sie HIER ein Schreiben von Prof. Jens Michow, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Pr\u00e4sident\u00a0Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. 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