{"id":110449,"date":"2013-10-19T00:00:00","date_gmt":"2013-10-19T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/smago.de\/ws\/?p=110449"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"smago-INFORMIERT-YouTubeMP3-Co-110448","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/smago.de\/ws2\/smago-informiert\/smago-INFORMIERT-YouTubeMP3-Co-110448\/","title":{"rendered":"smago! INFORMIERT <br \/> YouTubeMP3-Converter entpuppte sich als illegale Downloadplattform!"},"content":{"rendered":"<p>Der Betreiber gab strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rungen ab&#8230;:\u00a0 <!-more-><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Entgegen der gel&auml;ufigen Annahme, bei &bdquo;YouTubeMP3&ldquo; handele es sich um einen Streamripper, mit dem man Songs aus dem Internet wie damals mit dem Kassettenrecorder aus dem Radio aufnimmt, wurden die Musikst&uuml;cke bei dem Online-Converter tats&auml;chlich oftmals nur unlizenziert zum Download zug&auml;nglich gemacht. Wie der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) gestern (18.10.2013) mitteilte, hatten drei gro&szlig;e Musikfirmen vor dem Landgericht Hamburg gegen den Betreiber von &bdquo;YouTubeMP3&ldquo; geklagt und Recht bekommen. Noch in der m&uuml;ndlichen Verhandlung im September 2013 hatte die Beklagte entsprechende Unterlassungserkl&auml;rungen abgegeben und sich strafbewehrt verpflichtet, es zu unterlassen, die betroffenen Musikst&uuml;cke zu vervielf&auml;ltigen bzw. &ouml;ffentlich zug&auml;nglich zu machen, wie es auf YouTubeMP3-Website geschehen war.<\/p>\n<p>Hintergrund der Entscheidung ist die Erkenntnis, dass bei &bdquo;YouTubeMP3&ldquo;, anders als vom Betreiber behauptet, die einzelnen Songs nur beim ersten Abruf einer URL mitgeschnitten wurden. Wurde die gleiche URL eines Musikvideos ein zweites Mal &ndash; zum Beispiel von einem anderen User &ndash; eingegeben, erfolgte kein Mitschnitt, sondern den Nutzern wurden lediglich die MP3s, die der Betreiber auf seinen Servern speicherte, als Download zug&auml;nglich gemacht, was dem deutschen Urheberrecht nach &sect;16 und &sect;19a widerspricht. Das Gericht hatte die Angelegenheit mit Unterzeichnung der Unterlassungserkl&auml;rungen f&uuml;r erledigt erkl&auml;rt, wobei &bdquo;YouTubeMP3&ldquo; die vollen Verfahrenskosten zu tragen hat. Zugleich riet die Vorsitzende Richterin aber dringend dazu, den Dienst rechtskonform auszugestalten.<\/p>\n<p>Dr. Florian Dr&uuml;cke, Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer des BVMI kommentiert: &bdquo;Der aktuelle Fall gew&auml;hrt tiefe Einblicke in die Funktionsweise sogenannter Mitschneidedienste und entlarvt dabei ein T&auml;uschungsman&ouml;ver, mit dem nicht nur die Rechteinhaber, sondern auch die Nutzer dieser Dienste hinters Licht gef&uuml;hrt werden. Unter dem Deckmantel der Privatkopie wird vorgegaukelt, alles gehe mit rechten Dingen zu, obwohl der Nutzer &ndash; ohne es zu wissen &ndash; defacto eine illegale Downloadplattform in Anspruch nimmt. Wir weisen seit einiger Zeit darauf hin, dass die vage Ausgestaltung der Privatkopie einem Katz und Maus Spiel rund um das Thema Streamripping Vorschub leistet und insofern hier eine Klarstellung auf politischer Ebene erforderlich ist.&quot;<\/p>\n<p>Fest stehe, dass bei dieser Plattform sowie den meisten anderen Streamrippern in nicht unwesentlichem Ausma&szlig; Werbeeinnahmen erzielt werden, die weder mit den K&uuml;nstlern, noch deren Partnern geteilt werden. &bdquo;Das hat mit Fairness nichts zu tun und passt auch nicht in unsere heutige digitale Zeit, in der zahlreiche Musikangebote &ndash; zum Teil sogar gratis &ndash; ganz legal im Internet genutzt werden k&ouml;nnen.&ldquo;<\/p>\n<p>Damit sich die Nutzer in der Angebotsvielfalt besser orientieren k&ouml;nnen, hat der BVMI mit PLAYFAIR unl&auml;ngst ein neues G&uuml;tesiegel f&uuml;r Musikdienste im Internet eingef&uuml;hrt. So findet sich unter <strong><a href=\"http:\/\/www.playfair.org\">www.playfair.org<\/a><\/strong> eine Auswahl an Onlineservices, die Musik lizenziert anbieten und die Berechtigten entsprechend an den Einnahmen beteiligen.<\/p>\n<p>www.musikindustrie.de<br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de<br \/>http:\/\/www.musikindustrie.de<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Betreiber gab strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rungen ab&#8230;:\u00a0 Entgegen der gel&auml;ufigen Annahme, bei &bdquo;YouTubeMP3&ldquo; handele es sich um einen Streamripper, mit dem<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":110450,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_FSMCFIC_featured_image_caption":"","_FSMCFIC_featured_image_nocaption":"","_FSMCFIC_featured_image_hide":""},"categories":[33],"tags":[],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/110449"}],"collection":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=110449"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/110449\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media\/110450"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=110449"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=110449"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/smago.de\/ws2\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=110449"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}