CARMEN NEBEL
Die meisten Gäste ihrer übernächsten (!) Sendung ("Willkommen bei Carmen Nebel") stehen bereits fest!

Es sind dies unter anderem…: 

Mann, sind die aber schnell…

Zwischenzeitlich stehen sogar bereits die Gäste für die übernächste Ausgabe der Sendung "Willkommen bei Carmen Nebel" am 26. Oktober 2013 aus der GETEC Arena in Magdeburg fest.

Es sind dies unter anderem…:

– Helene Fischer
– Heino
– Howard Carpendale
– Santiano
– David Garrett
– Katie Melua
– Die Gefährten
– Johnny Logan
– Michael Hirte
– Linda Hesse

Eintrittskarten für die Show am 26.10.2013 in Magdeburg sind u. a. HIER erhältlich!

Bitte beachten Sie im Falle eines Kartenerwebs nachfolgende Richtlinien…:
 

Mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte und der Teilnahme an der Veranstaltung erhält die TeeVee Produktions GmbH von dem Besucher zur Weiterübertragung an das ZDF, Anstalt des öffentlichen Rechts, ohne besondere Vergütung die ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Berechtigung, Bild und/oder Tonaufnahmen des Besuchers herzustellen oder herstellen zu lassen, sowie diese Aufnahmen – selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen – ganz oder teilweise beliebig häufig – durch Rundfunk jeder Art zu senden (einschließlich Live-Streaming und IP-TV), öffentlich zugänglich zu machen (Internetauf, -abruf), öffentlich vorzuführen, zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen, unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts für Prüf-, Lehr- und Forschungszwecke zu verwerten und in den Print-Medien zu nutzen, sowie außerhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild- und/oder Tonträgern in jeder Artgewerblich oder nicht gewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und zu verwerten, sowie im Rahmen sämtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen. Die eingeräumten Rechte sind ohne Zustimmung des Besuchers zur Nutzung der Fernsehsendung auf Dritte übertragbar.

Da es sich um eine Live-Sendung handelt, ist es erforderlich, dass die Sitzplätze bis 19:45 Uhr eingenommen werden. Nach diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch mehr auf den erworbenen Sitzplatz, es wird dann ein freier Platz zugewiesen.

Es wird darum gebeten, Gepäckstücke und Garderobe an den dafür vorgesehenen Servicestellen in der Halle abzugeben.

Mit Sichtbehinderungen ist zu rechnen, diese begründen jedoch keine Minderung bzw. den Erlass des Eintrittspreises.

Änderungen des Programms oder der mitwirkenden Personen berechtigen nicht zum Umtausch der Karten.

Das Fotografieren ist nur zum privaten Gebrauch gestattet, insbesondere sind jegliche Foto-Veröffentlichungen – bspw. Auf nichtkommerziellen Homepages oder auf Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. – sowie der Verkauf der Fotos untersagt. Der Karteninhaber/Besucher verpflichtet sich, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Ton-, Film. Und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Bei Nichtbeachten kann der Verweis vom Veranstaltungsort erfolgen. Entsprechendes gilt bei Nichtbeachten der Ordnungskräfte.

Es ist nicht gestattet, Lebensmittel und offene Getränke mit an den Sitzplatz zu nehmen.

Es besteht ein striktes Rauchverbot in der gesamten Halle.

Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Haftung aus Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit handelt.

Minderjährige Besucher dürfen nur mit dem Einverständnis der gesetzlichen Vertreter, welches die Akzeptanz dieser AGB umfasst, an der Veranstaltung teilnehmen. Die gesetzlichen Vertreter haben den/die Minderjährige/n über den Inhalt dieser AGB zu informieren. Besucher unter 14 Jahren haben aus Gründen des Jugendschutzes nur Zutritt zur Veranstaltung in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

Die Eintrittskarten sind registriert und dürfen weder in Internetauktionen noch ohne schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich, kommerziell oder zum Zwecke der Gewinnerzielung angeboten, weitergegeben oder übertragen werden. Bei einer privaten Weitergabe der Eintrittskarte muss der Karteninhaber den neuen Karteninhaber auf die Geltung dieser AGB hinweisen. Soweit die Eintrittskarte unentgeltlich ausgegeben wurde (Freikarte/Ehrenkarte), ist die entgeltliche Weitergabe an Dritte generell untersagt. Dies umfasst insbesondere auch die Versteigerung der Karten im Internet. Bei einer unentgeltlichen Weitergabe der Freikarte muss der Karteninhaber den neuen Karteninhaber ebenfalls auf die Geltung dieser AGB hinweisen.

Beim Verlassen der Produktionsstätte verliert die Karte ihre Gültigkeit.

Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

Veranstalter: TeeVee Produktions GmbH

Foto-Credit: ZDF / Max Kohr

Andy Tichler, Chefredakteur www.smago.de
http://www.tee-vee.de
htttp://carmennebel.zdf.de

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